#018 Mindestlohn und Mehrurlaub in der Pflege

#018 Mindestlohn und Mehrurlaub in der Pflege

12 Minuten
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Aktuelle Fälle, Urteile und neueste Entwicklungen

Beschreibung

vor 1 Jahr

Zum 1. Mai 2023 wird der Mindestlohn in der Pflege angehoben.
Doch wo ist der eigentlich geregelt? Und welche Unternehmen bzw.
welche Beschäftigte werden von der Regelung erfasst. Ganz
praktisch: In der gleichen Vorschrift steht auch der Mehrurlaub
für Pflegekräfte. Also erläutere ich gleich mal beides.


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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.


Link zum Buch


Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim
Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine
Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis,
der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen
zum Stichwort „Zeugnis“.

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