#007 Arbeitgeberhaftung bei Arbeitsunfall
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Beschreibung
vor 2 Jahren
In dieser Folge geht es um ein aktuelles Urteil des
Arbeitsgerichts Siegburg. Eine Pflegekraft hatte eine
Pflegeeinrichtung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt.
Der Arbeitgeber habe ihre (schlimme) Corona-Erkrankung wegen
unzureichender Hygienemaßnahmen verschuldet. Ob sie mit ihrer
Klage Erfolg hatte? Ich nehme das Urteil zum Anlass, um auch zu
erläutern, unter welchen Umständen ein Arbeitgeber bei einem
Arbeitsunfall überhaupt haften muss.
Zusatzinfos
Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30. März 2022, Az. 3 Ca
1848/21. Das Urteil finden Sie hier im Volltext.
Feedback
Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
Link zum Buch
Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim
Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine
Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis,
der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen
zum Stichwort „Zeugnis“.
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