#006 Verstoß gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht
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Beschreibung
vor 2 Jahren
In dieser Folge geht es um ein aktuelles Urteil des
Arbeitsgerichts Bonn. Ein Krankenhaus hatte einem Auszubildenden
außerordentlich gekündigt. Außerdem wurde die Fortzahlung des
Lohnes verweigert. Mit der Begründung, es habe wegen des
Verstoßes gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ein
Beschäftigungsverbot bestanden. Dagegen hat sich der
Auszubildende mit einer Kündigungsschutzklage gewehrt. Ob sie
Erfolg hatte?
Zusatzinfos
Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 2. Juni 2022, Az. 2 Ca
2082/21. Das Urteil im Volltext ist zurzeit noch nicht online.
Hier finden Sie aber die Pressemitteilung.
Feedback
Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
Link zum Buch
Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim
Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine
Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis,
der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen
zum Stichwort „Zeugnis“.
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