#005 Rückzahlung von Fortbildungskosten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Hier bespreche ich ein aktuelles Urteil des
Bundesarbeitsgerichts. Es geht um die Rückzahlung von
Fortbildungskosten. Der Fall: Eine Altenpflegerin in einer
Reha-Einrichtung hatte eine Fortbildung zum "Fachtherapeut Wunde
ICW" gemacht. Sie schloss diese ab, hatte aber wenige Tage zuvor
gekündigt. Daraufhin wollte der Arbeitgeber die
Fortbildungskosten (zum Teil) zurückhaben. Zu Recht?
Zusatzinfos
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 2022, Az. 9 AZR
260/21. Hier finden Sie das Urteil im Volltext.
Feedback
Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
Link zum Buch
Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim
Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine
Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis,
der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen
zum Stichwort „Zeugnis“.
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