#003 Außerordentliche Kündigung wegen einmaligen Fehlverhaltens
16 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
In dieser Folge geht es um einen Mitarbeiter in einer Klinik, dem
ein einmaliger Arbeitszeitbetrug vorgeworfen wurde. Und auch,
dass er unerlaubt Gelder des Arbeitgebers in Höhe von knapp 150
Euro ausgegeben hatte. Reichte das aus, um ihm rechtswirksam
außerordentlich zu kündigen? Ich stelle Ihnen das Urteil des
Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vor und gebe am Ende - wie
immer - Tipps für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.
Zusatzinfos
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist vom 3.
August 2021 und hat folgendes Aktenzeichen: 8 Sa 361/20. Das
Urteil im Volltext gibt es hier:
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=JURE210016635&doc.part=L
Feedback
Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
Link zum Buch
Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim
Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine
Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis,
der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen
zum Stichwort „Zeugnis“.
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