#001 Aktuelles Urteil zur Scheinselbstständigkeit
13 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Ich stelle Ihnen ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom
19. Oktober 2021 vor. Thema: War eine examinierte Pflegekraft in
einem ambulanten Intensivpflegedienst tatsächlich selbstständig?
Oder galt sie als abhängig Beschäftigte? Dann würde sie als
Arbeitnehmerin gelten und es müssten u. a.
Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden. Das ist in der
Praxis ein großes Risiko.
Zusatzinfos
Das Urteil des BSG hat folgendes Aktenzeichen: B 12 R 6/20 R. Die
Terminsmitteilung des BSG gibt es hier
(www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2021/20211019B12R0620R.html)
Der Buchauszug "Scheinselbstständigkeit" steht hier zum Download
bereit
(www.quidditas-verlag.de/download/podcast001_Scheinselbststaendigkeit.pdf)
Feedback
Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen
mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.
Link zum Buch
Mein Buch "Arbeitsrecht in der Pflege" können Sie beim
Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine
Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis,
der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen
zum Stichwort „Zeugnis“.
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