Urlaub trotz Krankengeld?

Urlaub trotz Krankengeld?

Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg - #20
15 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Ein Interview mit VdK-Patientenberaterin Monika Müller: Urlaub
trotz Krankengeld?“ Diese Frage beschäftigt die Sozialgerichte
immer wieder. Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer krank
werden, zahlt der Arbeitgeber den Lohn für sechs Wochen weiter. Ab
der siebten Woche übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und zahlt
ein Krankengeld von 70 Prozent des Bruttomonatslohns.
VdK-Patientenberaterin Zeljka Pintaric erklärt in dieser Folge, was
Patientinnen und Patienten beachten sollten, damit eine
unbeschwerte Urlaubsreise trotz Krankengeldbezug möglich ist. Sie
haben eine Frage zum Thema „Urlaub trotz Krankengeld?“ oder möchten
uns Feedback oder Anmerkungen zur Folge per E-Mail geben? Dann
schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an feedback@vdk.de. Wir freuen
uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Sie wollen mehr über den
Sozialverband VdK Baden-Württemberg erfahren? Dann besuchen Sie uns
auf unserer Website https://www.vdk.de/bawue/ Mehr Informationen
über das Angebot der VdK-Wohnberatung und die Kontaktdaten finden
Sie hier: https://www.vdk.de/permalink/76731 Weitere Informationen
zur unabhängigen, kostenlosen VdK-Patienten- und Wohnberatung:
https://www.vdk.de/permalink/71609 Sie haben individuelle Fragen
zum Thema Sozialrecht, dann wenden Sie sich telefonisch an die
Ihnen nahgelegenen VdK-Beratungsstelle. Diese finden Sie unter
Eingabe Ihrer Postleitzahl auf folgender Seite:
https://www.vdk.de/permalink/66048 Außerdem finden Sie uns auch auf
Facebook, Twitter, YouTube oder Instagram.

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