Zuzahlungsbefreiung: Wann muss ich beim Rezept nicht draufzahlen?
Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg - #18
20 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Ein Interview mit VdK-Patientenberaterin Zeljka Pintaric: Welche
Zuzahlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen? Welche
Belastungsgrenzen gelten für Versicherte? Und wie können sich
Versicherte von Zuzahlungen befreien lassen? Die gesetzliche
Krankenkasse trägt nicht alle Kosten für Medikamente und
Behandlungen, jedoch können sich Versicherte unter Umständen von
einer Zuzahlung befreien lassen. Wie das funktioniert und welche
Kriterien erfüllt sein müssen, verrät uns heute
VdK-Patientenberaterin Zeljka Pintaric. Sie haben eine Frage zum
Thema „Zuzahlungsbefreiung“ oder möchten uns Feedback oder
Anmerkungen zur Folge per E-Mail geben? Dann schreiben Sie uns
gerne eine E-Mail an feedback@vdk.de. Wir freuen uns, wenn Sie
Kontakt mit uns aufnehmen. Sie wollen mehr über den Sozialverband
VdK Baden-Württemberg erfahren? Dann besuchen Sie uns auf unserer
Website https://www.vdk.de/bawue/ Mehr Informationen über das
Angebot der VdK-Wohnberatung und die Kontaktdaten finden Sie hier:
https://www.vdk.de/permalink/76731 Weitere Informationen zur
unabhängigen, kostenlosen VdK-Patienten- und Wohnberatung:
https://www.vdk.de/permalink/71609 Sie haben individuelle Fragen
zum Thema Sozialrecht, dann wenden Sie sich telefonisch an die
Ihnen nahgelegenen VdK-Beratungsstelle. Diese finden Sie unter
Eingabe Ihrer Postleitzahl auf folgender Seite:
https://www.vdk.de/permalink/66048 Außerdem finden Sie uns auch auf
Facebook, Twitter, YouTube oder Instagram.
Zuzahlungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen? Welche
Belastungsgrenzen gelten für Versicherte? Und wie können sich
Versicherte von Zuzahlungen befreien lassen? Die gesetzliche
Krankenkasse trägt nicht alle Kosten für Medikamente und
Behandlungen, jedoch können sich Versicherte unter Umständen von
einer Zuzahlung befreien lassen. Wie das funktioniert und welche
Kriterien erfüllt sein müssen, verrät uns heute
VdK-Patientenberaterin Zeljka Pintaric. Sie haben eine Frage zum
Thema „Zuzahlungsbefreiung“ oder möchten uns Feedback oder
Anmerkungen zur Folge per E-Mail geben? Dann schreiben Sie uns
gerne eine E-Mail an feedback@vdk.de. Wir freuen uns, wenn Sie
Kontakt mit uns aufnehmen. Sie wollen mehr über den Sozialverband
VdK Baden-Württemberg erfahren? Dann besuchen Sie uns auf unserer
Website https://www.vdk.de/bawue/ Mehr Informationen über das
Angebot der VdK-Wohnberatung und die Kontaktdaten finden Sie hier:
https://www.vdk.de/permalink/76731 Weitere Informationen zur
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https://www.vdk.de/permalink/71609 Sie haben individuelle Fragen
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