Können Unternehmer schuldlos eine zugesagte COVID-19-Investitionsprämie verlieren?
18 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Mit 28.02.2023 endet eine nicht verlängerbare Frist zur
Fertigstellung vieler Projekte, die mit einer
COVID-19-Investitionsprämie gefördert werden. Wer diese Frist
versäumt, verliert die sichergeglaubte Investitionsprämie.
Besonders hart trifft das Unternehmer, die die Frist schuldlos
nicht wahren können, weil sie zu lange auf behördliche
Bewilligungen für das Förderprojekt warten mussten oder von
Lieferengpässen der benötigten Baukomponenten betroffen sind. Doch
ist das rechtens und was kann man allenfalls dagegen unternehmen?
Ein rechtlicher Lösungsversuch für betroffene Unternehmer.
Fertigstellung vieler Projekte, die mit einer
COVID-19-Investitionsprämie gefördert werden. Wer diese Frist
versäumt, verliert die sichergeglaubte Investitionsprämie.
Besonders hart trifft das Unternehmer, die die Frist schuldlos
nicht wahren können, weil sie zu lange auf behördliche
Bewilligungen für das Förderprojekt warten mussten oder von
Lieferengpässen der benötigten Baukomponenten betroffen sind. Doch
ist das rechtens und was kann man allenfalls dagegen unternehmen?
Ein rechtlicher Lösungsversuch für betroffene Unternehmer.
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