Beschreibung

vor 1 Jahr

Copyright: https://shaolin-rainer.de


Bitte laden Dir auch meine App "Buddha-Blog" aus den Stores von
Apple und Android.





Buddhisten glauben an die Wiedergeburt, die
Reinkarnation.


Die sog. Wiedergeburtslehre vermittelt, dass wir
Menschen wieder und wieder auf die Welt kommen, um uns zu
entwickeln, und um uns aus Verhaftungen zu lösen. So können wir
dann die Vereinigung mit dem Göttlichen erreichen. Nach der
Philosophie Buddhas steht am Ende die
„ERLEUCHTUNG“, die den Zyklus der Wiedergeburten
beendet.


Beim Sterben verläßt das „Ich“ den physischen Körper. Alle
Erfahrungen, die Persönlichkeit mit ihren Neigungen, all dies
nimmt das „Selbst“ mit, ganz besonders auch das
„KARMA“ folgt dem „Ich“ in eine Zwischenwelt,
der Welt der „Leere“. Aber diese Welt ist nicht
wirklich leer, nur ist sie völlig anders. Hier ist alles Energie,
Schleifen und Spiralen voller unbändiger Kraft, in unglaublichen
Farben, agieren räumlich und zeitlich miteinander, die
Energien von vielen verschiedenen „Ichs“ treffen
sich, erschaffen in der Konsequenz neues Leben, sie interagieren,
sie harmonieren.


Aus dem unendlichen Meer der Energien sucht sich
das jeweilige „Ich“ eine neue Familien aus, genau im Moment der
Zeugung fällt der Entschluss, das „Ich“ reinkarniert, die
Wiedergeburt ist, entsprechend dem „Karma“, vollbracht!


Viele Religionen und
Weltanschauungen glauben an die
Wiedergeburt.


Nun macht das „Ich“ neue Erfahrungen, erfüllt seine Aufgaben, bis
das Leben wieder abgelaufen ist. Der Kreislauf
der Wiedergeburt beginnt erneut, wenn das „Ich“ in diesem
Abschnitt keine „ERLEUCHTUNG“ erlangt hat.


Skeptiker sagen jetzt, dass dies völliger
Blödsinn ist. Ich verstehe diese Position, vor 30 Jahren habe ich
mich noch ganz ähnlich geäußert. Ohne dauerhafte Einsicht in die
gesamtheitliche Wirklichkeit der Realität, außerhalb der „nur“
gefühlten Realität, kann man das Konzept der Wiedergeburt schwer
verstehen.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

paulchen41
Ramstein-Miesenbach
SandySelma
Dannenberg ((Elbe)
15
15
:
: