Virtuelle Hauptversammlung – gesellschaftsrechtlicher Aufbruch ins digitale Zeitalter?
15 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Im letzten Jahr wurde notgedrungen ein Trend in Richtung
digitaler Willensbildung in Gesellschaften spürbar. Im Rahmen der
COVID-19-Krise hat es der Gesetzgeber im Frühjahr 2020
ermöglicht, sogenannte virtuelle Versammlungen durchzuführen. In
diesem Sinne sind auch rein virtuelle Hauptversammlungen von
Aktiengesellschaften zulässig. Aufgrund der anhaltenden Pandemie
wurden die Maßnahmen vorerst bis 31.12.2021 verlängert. Virtuelle
Versammlungen werden daher auch 2021 fester Bestandteil der
Unternehmenspraxis bleiben. Doch was gibt es bei einer virtuellen
Versammlung zu beachten und welche Probleme stellen sich dabei?
Die fwp Rechtsanwälte Peter Stiegler und Philipp Zumbo erläutern
die Kernpunkte. Hören Sie einfach rein!
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