Folge 28 | Jonas Frewert zur RSB-Bezuschussung Sportgeräte und Automatisierungstechniken

Folge 28 | Jonas Frewert zur RSB-Bezuschussung Sportgeräte und Automatisierungstechniken

32 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

In Folge 28 geht es um die RSB-Bezuschussung Sportgeräte und
Automatisierungstechniken. Philipp Seidel hat dafür mal wieder
seinen Kollegen Jonas Frewert aus der Geschäftsstelle des
Regionssportbundes im Studio zu Gast. Dieser erläutert worum es
sich bei diesen besonderen Bezuschussungen handelt, ihre
Entstehung und Entwicklung und gibt Hinweise, Tipps und
Anregungen zur Beantragung, die er betreut.


SPORTGERÄTE


Als bezuschussungsfähig gelten: (1) IdR neue (keine gebrauchten)
Sportgeräte, die für den Trainingsbetrieb benötigt werden.
Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen. Und: Unter bestimmten
Bedingungen gehören Musikinstrumente auch unter förderfähige
Sportgeräte. (2) Geräte mit einem Stückpreis von mindestens 50€
netto. Nicht bezuschusst werden (1) Verbrauchsgüter (Bälle,
Munition, Verbandsmaterial o.ä.). Allerdings gehören Ballnetze
einmalig beim Kauf von Toren mit dazu. (2) Handwerkliche
Serviceleistungen beim Anbringen oder Aufstellen von
Sportgeräten/Toren und Zubehör. (3) Persönliches Zubehör
(Kleidung o.ä.):


Bezuschusst wird dieses als Inventar des Vereins. Dann muss es
aber für alle im Verein zugänglich sein.





AUTOMATISIERUNGSTECHNIKEN


Als bezuschussungsfähig gelten: (1) Ausnahmslos neue (keine
gebrauchten) Automatisierungstechniken, die für den
Vereinsbetrieb benötigt werden und (2) Geräte, mit einem
Stückpreis von mindestens 50€ netto.


Ausgenommen von der Bezuschussung sind: (1) Mehrjährige Lizenzen
(Handyverträge) und (2) persönliche Ausrüstung. Ansonsten ist der
Katalog noch offen. Der Ausschuss Vereinsentwicklung passt den
Katalog auf den Bedarf an. Von daher ist jede:r dazu angehalten
Anfragen auf Bezuschussung zu stellen.


Wie geht die Antragsstellung?


Nachdem ein neues Sportgerät oder eine Automatisierungstechnik
angeschafft wurde, kann der Antrag gestellt werden. Wichtig: Hier
sollte nicht zu lange abgewartet werden! Spätestens sechs
Wochen (ab Rechnungsdatum) muss der vollständig ausgefüllte
Antrag (beinhaltet das Antragsformular inkl. Zahlungsnachweis
[Kopie des Kontoauszuges / Auszug aus dem Kassenbuch] und
Rechnungskopie) auf Jonas' Schreibtisch liegen - egal auf welchem
Weg. Am liebsten ist ihm allerdings das Online-Formular auf der
entsprechenden Unterseite der Homepage, Link siehe am Ende. Er
sagt: "Sparen Sie sich Zeit und Geld und nutzen Sie ganz bequem
unser Online-Formular für Ihren Antrag auf Bezuschussung von
Sportgeräten oder Automatisierungstechniken. Über das
Online-Formular haben Sie die Möglichkeit Ihre ausgefüllten und
eingescannten Formulare mit der Uploadfunktion hochzuladen." Wem
der traditionelle Postweg lieber ist: Adresse: Regionssportbund
Hannover, Maschstraße 20, 30169 Hannover.


Zu beachten ist, dass Sportgeräte erst ab einem Mindeststückpreis
von 50€ bezuschusst werden. Ein Inventarisierungsvermerk auf der
Rechnung ist erst ab einem Stückpreis von 1.000€ erforderlich.
Grundvoraussetzung für eine RSB-Bezuschussung ist natürlich eine
ordentliche Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen. Wenn
das der Fall ist, dann ab die (e)Post!


Interessant: Alle Vereine, die ordnungsgemäßeneine
Gerätebezuschussung beantragen, erhalten, sofern genug
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eine Grundförderung. Diese
liegt in etwa zwischen 10-15% der förderfähigen Kosten. Vereine,
die durch einen rechtmäßig gewählten Delegierten am Sporttag
teilnehmen, werden dafür belohnt und erhalten gemäß Beschluss des
Vorstandes, max. 20% der förderungsfähigen Kosten pro Antrag,
höchstens insgesamt 2.500€ pro Jahr. Antragsfrist für beide
Fördertöpfe ist übrigens der 30. September. Wer diesen Termin
verpasst, erhält die Bezuschussung, muss dann aber ein wenig
länger auf sein Geld warten. Generell gilt: Im Austausch sein und
bleiben. Über Vieles kann man reden! Vieles ist möglich.
https://www.rsbhannover.de/foerderungen/zuschuesse/sportgeraetebezuschussung/



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