Kammermythen - Der Faktencheck Teil 2
53 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der Errichtungsausschuss verhindere aktiv die Urabstimmung.
Pflegekräfte aus der Pflegepraxis könnten nicht in die
Kammerversammlung, geschweige denn in den Kammervorstand gewählt
werden. Die vollständige Registrierung erfolge über den
Arbeitgeber. Diese und andere Mythen unterziehen wir mit Sandra
Postel in einer weiteren Folge einem Faktencheck. Gerüchte zur
Kammer laufen uns in Informationsveranstaltungen, der
Kammer-vor-Ort-Tournee und den Sozialen Medien über den Weg.
Diese besprechen wir auch zukünftig unseren
Faktencheck-Folgen.
Shownotes
Häufig gestellte Fragen zur Pflegekammer NRW
Kammer-vor-Ort Termine
Vollbefragung in Rheinland-Pfalz zur Einrichtung einer
Landespflegekammer
Befragung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zur
Situation von Pflegefachkräften in der Corona-Pandemie
Statement von G-BA Vorsitzenden Josef Hecken zur
Stimmberechtigung des Deutschen Pflegerats im G-BA
Reaktionen zum Statement von G-BA Vorsitzenden Josef Hecken
Entschädigungsordnung des Errichtungsausschusses
Heilberufsgesetz NRW - Weiterbildungsordnung von
Pflegefachpersonen
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Podcastfolgen zum Gemeinsamen Bundesausschuss mit Annemarie
Fajardo (Folge 1)
Podcastfolgen zum Gemeinsamen Bundesausschuss mit Annemarie
Fajardo (Folge 2)
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Bei Fragen schreibt uns gern an:
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