Verurteilt! (61): Die Hakenkreuz-Jägerin

Verurteilt! (61): Die Hakenkreuz-Jägerin

Beschreibung

vor 2 Jahren
Die Berliner Menschenrechtsaktivistin Irmela Mensah-Schramm
übersprüht Nazi-Parolen an Hauswänden oder kratzt Aufkleber von
Verteilerkästen oder Bushaltestellenhäuschen. Deshalb hat die
75-Jährige auch häufig Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden.
Und zwar wegen Sachbeschädigung. Im Dezember 2018 übersprühte sie
in Eisenach einen Schriftzug und wurde im Jahr darauf zu 15
Tagessätzen à 70 Euro, also einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro,
verurteilt. Das hat Irmela Mensah-Schramm aber nicht akzeptiert. Am
Ende hat das Oberlandesgericht Jena das Urteil aufgehoben und das
Verfahren eingestellt. Begründung: Die Schuld der Aktivistin sei
gering, es gebe kein dringendes öffentliches Interesse an der
Verfolgung und außerdem seien die Beweise so lückenhaft, dass ein
unanfechtbares Urteil wegen Sachbeschädigung nicht möglich sei.

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