Kann ich jemanden in Untersuchungshaft anrufen?

Kann ich jemanden in Untersuchungshaft anrufen?

4 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Im Kanton Zürich wird den Untersuchungshäftlingen das Telefonieren
mit der Familie, Angehörigen oder Freunden nicht erlaubt. In
anderen Kantonen ist das aber möglich. Es bleibt einem deshalb im
Kanton Zürich keine andere Wahl, als auf eine Besuchsbewilligung zu
hoffen und/oder Briefe zu schreiben. Aber: Briefe wie auch
Gefängnisbesuche werden durch die Staatsanwaltschaft kontrolliert!
Der Gegner bekommt also ganz genau mit, wie es dem Inhaftierten
geht, ob er bspw. Probleme mit seiner Ehefrau hat und wie er von
seinem eigenen Anwalt spricht. Das kann natürlich für den
Staatsanwalt ein nutzbringender Informationsvorteil sein. Kurzum:
Es wird dem Inhaftierten keinerlei Privatsphäre zugestanden. Auf
Frage von Sandra erklärt Duri Bonin schliesslich, weshalb ein guter
Strafverteidiger nie einen Kassiber aus dem Gefängnis schmuggeln
wird.

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