Habe ich als normaler Zeuge Anspruch auf Einsicht in die Strafakten?
44 Sekunden
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Nein, als normaler Zeuge hat man keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
Dies liegt daran, dass die Strafuntersuchung geheim ist. Anders
verhält es sich, wenn der Zeuge zugleich Geschädigter ist und sich
im Strafverfahren als Privat- und/oder Strafkläger konstituiert
hat.
Dies liegt daran, dass die Strafuntersuchung geheim ist. Anders
verhält es sich, wenn der Zeuge zugleich Geschädigter ist und sich
im Strafverfahren als Privat- und/oder Strafkläger konstituiert
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