Muss ich als Zeuge die Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten?
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Für Zeugen besteht grundsätzlich eine Aussagepflicht, diese müssen
daher die Fragen der Staatsanwaltschaft unter Strafandrohung
wahrheitsgemäss beantworten. Nur wenn der Zeuge in einer nahen
Beziehung zur beschuldigten Person steht, kann dieser die Aussage
verweigern. Selbiges gilt, wenn ein Berufsgeheimnis besteht. Bspw.
die Ehefrau, der Lebenspartner, der Schwager, der Anwalt oder der
Arzt sind nicht zu Aussagen verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft
klärt zu Beginn der Einvernahme immer ab, ob ein
Zeugnisverweigerungsrecht besteht (mit Fragen über die Beziehung
des Zeugen zur beschuldigten Person) und teilt dies dem Zeugen
gegebenenfalls mit.
daher die Fragen der Staatsanwaltschaft unter Strafandrohung
wahrheitsgemäss beantworten. Nur wenn der Zeuge in einer nahen
Beziehung zur beschuldigten Person steht, kann dieser die Aussage
verweigern. Selbiges gilt, wenn ein Berufsgeheimnis besteht. Bspw.
die Ehefrau, der Lebenspartner, der Schwager, der Anwalt oder der
Arzt sind nicht zu Aussagen verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft
klärt zu Beginn der Einvernahme immer ab, ob ein
Zeugnisverweigerungsrecht besteht (mit Fragen über die Beziehung
des Zeugen zur beschuldigten Person) und teilt dies dem Zeugen
gegebenenfalls mit.
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