Recht in der Bibel (4): »Ne bis in idem«
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vor 1 Jahr
»Ne bis in idem« bedeutet: »Nicht zweimal in derselben Sache«. Es
handelt sich um einen sehr alten juristischen Grundsatz, der
schon im antiken Griechenland formuliert worden ist: Für ein und
dieselbe Sache kann man nicht zweimal bestraft werden. Dieses
Verbot der Doppelbestrafung hat es bis in unser Grundgesetz
geschafft. Dieser strafrechtliche Gedanke ist auch im Zivilrecht
vorhanden: Eine Schuld, z. B. ein Kaufpreis, muss nur einmal
bezahlt werden. Ist die Schuld beglichen, kann ich dem Gläubiger
entgegenhalten: Du hast dein Geld schon bekommen. Ich muss nicht
noch einmal zahlen.
Im Verhältnis zu Gott ist der Mensch beides, sowohl Straftäter
als auch Schuldner. Wie das? Na ja, zeigen Sie mir einen
Menschen, der nicht bereits gelogen, nicht schlecht über andere
geredet, nicht in seinem Herzen die Ehe gebrochen, seinen
Nächsten wie sich selbst und Gott von ganzem Herzen geliebt
hätte. Wir verdanken Gott unser Leben, doch wir sind nicht
bereit, ihm hierfür den Dank zu geben, den wir ihm schulden. Wir
haben daher Strafe verdient und eine Schuld auf uns geladen, die
wir niemals abzahlen könnten.
Doch was wäre, wenn ein anderer an meiner Stelle die Strafe auf
sich genommen und meine Schuld bereits bezahlt hätte? Dann wäre
die Strafe vollzogen, die Schuld getilgt. Man könnte sie nicht
noch einmal fordern – »ne bis in idem«. Der Prophet Jesaja macht
genau das deutlich: Ein anderer wird um meiner Vergehen willen
bestraft. Dieser andere ist Jesus Christus, der am Kreuz auch für
die größte Schuld ein für alle Mal bezahlt hat. Nun ist es an mir
anzuerkennen, dass eigentlich ich diese Strafe hätte tragen
müssen. Wer glaubt, dass Jesus auch für ihn starb, erlebt Frieden
und Heilung.
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Audioaufnahmen: Radio Segenswelle
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