Recht in der Bibel (3): Kindschaft
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Gestern haben wir gesehen, dass ich Jesus, den Sohn Gottes,
aufnehmen und an ihn glauben muss, um die Vollmacht zu erhalten,
ein Kind Gottes zu werden. Aufnehmen und an ihn glauben bedeutet
praktisch, dass ich Jesus meine Vergangenheit offenlege, ihm
meine Gegenwart anvertraue und ihm von nun an für die Zukunft
nachfolge. Betrete ich diesen Lebensweg, werde ich ein Kind
Gottes.
Dies unterstreicht auch der auf den Tagesvers folgende Bibeltext,
in dem davon die Rede ist, dass ein Kind Gottes in diesem Sinne
tatsächlich aus Gott geboren wird. Durch unsere natürliche Geburt
sind wir die Kinder unserer Eltern geworden, mit allen damit
zusammenhängenden Rechten. Durch diese neue Geburt aus Gott werde
ich das Kind Gottes in vollem Rechtssinn. Hierauf deutet auch der
Umstand hin, dass der griechische Urtext hier für »Kind« nicht
das Wort verwendet, das Kind nach dem Alter meint, sondern Kind
nach der Abstammung. Mit dieser Kindschaft und den damit
verbundenen Vorzügen ist es Gott sehr ernst.
Im Brief an Christen in Rom schreibt der Apostel Paulus: »Wenn
wir aber Kinder sind, so sind wir auch Erben, nämlich Erben
Gottes und Miterben des Christus!« Ich kann diese Zusage nicht
vollends erfassen, aber wir werden – sofern wir Kinder Gottes
sind – wirklich in einem Atemzug mit dem Sohn Gottes aufgeführt,
und zwar als legitime Erben. Der Sohn Gottes selbst stellt diesen
Status keinesfalls in Abrede: Nachdem er von den Toten
auferstanden ist, beauftragt er Maria, zu seinen Jüngern zu
gehen, die er »meine Brüder« nennt. Diesen soll sie von Jesus
sagen: »Ich fahre auf zu meinem Vater und eurem Vater« (Johannes
20,17). Habe ich dieses Kindschaftsrecht erhalten, bleibe ich
ewig Gottes Kind.
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Audioaufnahmen: Radio Segenswelle
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