Recht in der Bibel (2): Vollmacht
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der Tagesvers spricht einen juristischen Zusammenhang an, ein
»Recht«, nämlich das Recht, Kind Gottes zu werden. Das macht
zunächst deutlich, dass nicht jeder Mensch automatisch ein Kind
Gottes ist, sonst müsste man es ja nicht erst werden. Dieses
Recht steht einem Menschen offenbar auch nicht automatisch zur
Verfügung. Es muss vielmehr gegeben oder – vielleicht besser –
verliehen werden. Davon zeugt auch das im Urtext verwendete
griechische Wort »exousia«, das häufig mit »Recht« wiedergegeben
wird. Dieser Begriff bezeichnet nämlich kein Recht, über das man
selbst originär verfügt. Es bezeichnet vielmehr ein abgeleitetes
Recht, so etwas wie ein Privileg, ein von höherer Stelle
gegebenes, verliehenes Vorrecht.
Wie komme ich in den Genuss dieses Vorrechts, ein Kind Gottes zu
werden? Wer ist befugt, dieses Privileg zu vergeben? Der
vorhergehende Text dieses Evangeliums beschreibt, dass der Sohn
Gottes, Jesus Christus, durch den alle Dinge geschaffen sind, als
Mensch auf diese Erde gekommen ist. Diese Erde wird als sein
Eigentum bezeichnet (wieder ein Rechtsbegriff), doch
erstaunlicherweise haben die meisten Menschen den Eigentümer
nicht als Eigentümer akzeptiert. Denjenigen allerdings, die ihn
aufnahmen, gab er – also Jesus – dieses Vorrecht. Dass der Sohn
Gottes befugt ist, dieses Recht zu vergeben, ist klar. Denn er
ist hierzu ausdrücklich von Gott selbst autorisiert, da dieser
ihm alle Vollmachten im Himmel und auf der Erde übertragen hat.
Um jedoch dieses Recht zu erhalten, muss man – wie die Zeitzeugen
Jesu – diesen als den Sohn Gottes aufnehmen und an ihn glauben.
Wenn man das aber tut, hält Gott sich an diese Zusage gebunden!
Hier herrscht Gottes Rechtssicherheit!
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