Eigennutz
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vor 1 Jahr
Im Strafgesetzbuch fiel mir vor Kurzem wieder einmal auf, dass
sich dort ein ganzer Abschnitt mit dem »strafbaren Eigennutz«
beschäftigt. Immerhin 13 Paragrafen widmen sich diesem Thema, bei
nur rund 358 Paragrafen insgesamt im StGB nicht ganz wenig. Aber
Moment mal: Ist Eigennutz nicht zusehends etwas Positives? Wenn
ich mich darum kümmere, was mir nutzt? Frei nach dem Motto: Wenn
jeder (nur) an sich denkt, ist an alle gedacht? Ich ertappe mich
selbst immer wieder dabei, dass meine Motive egoistisch sind und
ich zuerst meinen Vorteil suche. Wenn der andere dabei das
Nachsehen hat, selbst schuld!
Doch der Blick ins StGB gibt zu denken: Z. B. wird unter § 291
(in kurzen Worten) unter Strafe gestellt, wer die Zwangslage, die
Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche
Willensschwäche eines anderen ausnutzt, um sich auf dessen Kosten
zu bereichern. Natürlich überschreitet nicht jedes geschickte
Verhandeln die Schwelle der Strafbarkeit. Denn der erstrebte
Vorteil muss dafür in einem auffälligen Missverhältnis zur
eigenen Leistung stehen. Aber manch dreistes Geschäftsgebaren
kommt dem schon recht nahe. Und ich kann mich nicht davon
freisprechen, einen (erheblichen) Vorteil, den ich sehe, auch auf
Kosten des anderen realisieren zu wollen.
Die Bibel fordert uns aber nicht nur auf, uns nicht strafbar zu
machen. Sie weist uns auch darauf hin, dass nur dann wirklich an
alle gedacht ist, wenn ich zuerst an den anderen denke. Nicht
Eigennutz, sondern Fremdnutz ist das biblische Ideal. Jesus
Christus gibt uns dafür das allerbeste Vorbild: Er gibt sein
eigenes Leben für uns Menschen, damit wir ewiges Leben haben. Von
Eigennutz finden wir bei ihm keine Spur!
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Audioaufnahmen: Radio Segenswelle
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