#030_Mengenänderung größer 20% = neuer Einheitspreis?
Die Wahrheit über den Anwendungsbereich der so genannten
20%-Klausel!
18 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Viele Kollegen sind immer noch der Meinung: Wenn sich die
Abrechnungsmenge um mehr als 20% gegenüber der Ausschreibungsmenge
verändert, kann ein neuer Einheitspreis gefordert werden. Aber
stimmt das so generell? Die klare Antwort: Nein! Die so genannte
20%-Klausel hat einen äußerst begrenzten Anwendungsbereich. Und
dieser wird bereits klar, wenn man den Wortlaut des entsprechenden
Punktes der ÖNORM genau liest. Bereits in der Überschrift zu Punkt
7.4.4. ist zu lesen: „Mengenänderung ohne Leistungsabweichung“!
Damit ist bereits festgelegt, dass keine Leistungsabweichung
vorliegen darf. Es darf also keine Abweichung vom Bausoll geben.
Damit kann dieser Punkt auf viele Sachverhalte nicht angewendet
werden. Für welche Fälle ist dieser Punkt der ÖNORM dann gedacht?
Wie wendet man die 20%-Klausel richtig an? Und wieso gibt es sie
überhaupt? Alle diese Fragen beantworte ich dir in der aktuellen
Podcast Folge. Im Speziellen gebe ich dir Antworten auf folgende
Fragen: Wo liegt der kalkulatorische Grund für die 20%-Klausel? Was
sind typische Anwendungsfälle? Wo liegen die Grenzen der Anwendung?
Was sind die klassischen Fallstricke? Beim Punkt 7.4.4 der ÖNORM B
2110, bzw. B 2118 handelt es sich wahrscheinlich um den am
häufigsten falsch interpretierten Sachverhalt unserer gesamten
Werkvertragsnorm. Mit dem Wissen aus diesem Podcast bist du einer
derjenigen, die zukünftig richtig damit umgehen. Damit erhöhst du
deine Kompetenz in der Bearbeitung von Mehrkostenforderungen wieder
ein bisschen. Hör dir also die aktuelle Folge an, und werde immer
mehr zum Meister der MKF-Prüfung! Ich wünsche dir nun viel Spaß mit
der aktuellen Podcast Folge! Auf folgender Seite kommst zur
Homepage zu meinem Buch „Handbuch Örtliche Bauaufsicht“:
https://oertlichebauaufsicht.at/ Auf dieser Seite erreichst du die
Abteilung „Örtliche Bauaufsicht“ der AFRY Austria GmbH und kannst
Kontakt mit mir und meinen Kollegen aufnehmen:
https://afry.com/de-at/dienstleistung/ortliche-bauaufsicht-bauleitung
Und jetzt brandaktuell: Auf dieser Seite erreichst du die
Bauwirtschaftsabteilung der AFRY Austria GmbH. Wir helfen dir bei
deinen bauwirtschaftlichen Fragestellungen. Nimm einfach Kontakt
mit mir auf:
https://afry.com/de-at/dienstleistung/bauwirtschaft?page=3488 Und
noch ein paar Literaturhinweis mit dem du das Thema vertiefen
kannst. Ufertinger, Handbuch Örtliche Bauaufsicht, Wien 2019 Im
Kapitel 3.4.3.2.3. „Mengenänderung ohne Leistungsabweichung“ kannst
du alles wichtige noch einmal kurz und bündig nachlesen.
Abrechnungsmenge um mehr als 20% gegenüber der Ausschreibungsmenge
verändert, kann ein neuer Einheitspreis gefordert werden. Aber
stimmt das so generell? Die klare Antwort: Nein! Die so genannte
20%-Klausel hat einen äußerst begrenzten Anwendungsbereich. Und
dieser wird bereits klar, wenn man den Wortlaut des entsprechenden
Punktes der ÖNORM genau liest. Bereits in der Überschrift zu Punkt
7.4.4. ist zu lesen: „Mengenänderung ohne Leistungsabweichung“!
Damit ist bereits festgelegt, dass keine Leistungsabweichung
vorliegen darf. Es darf also keine Abweichung vom Bausoll geben.
Damit kann dieser Punkt auf viele Sachverhalte nicht angewendet
werden. Für welche Fälle ist dieser Punkt der ÖNORM dann gedacht?
Wie wendet man die 20%-Klausel richtig an? Und wieso gibt es sie
überhaupt? Alle diese Fragen beantworte ich dir in der aktuellen
Podcast Folge. Im Speziellen gebe ich dir Antworten auf folgende
Fragen: Wo liegt der kalkulatorische Grund für die 20%-Klausel? Was
sind typische Anwendungsfälle? Wo liegen die Grenzen der Anwendung?
Was sind die klassischen Fallstricke? Beim Punkt 7.4.4 der ÖNORM B
2110, bzw. B 2118 handelt es sich wahrscheinlich um den am
häufigsten falsch interpretierten Sachverhalt unserer gesamten
Werkvertragsnorm. Mit dem Wissen aus diesem Podcast bist du einer
derjenigen, die zukünftig richtig damit umgehen. Damit erhöhst du
deine Kompetenz in der Bearbeitung von Mehrkostenforderungen wieder
ein bisschen. Hör dir also die aktuelle Folge an, und werde immer
mehr zum Meister der MKF-Prüfung! Ich wünsche dir nun viel Spaß mit
der aktuellen Podcast Folge! Auf folgender Seite kommst zur
Homepage zu meinem Buch „Handbuch Örtliche Bauaufsicht“:
https://oertlichebauaufsicht.at/ Auf dieser Seite erreichst du die
Abteilung „Örtliche Bauaufsicht“ der AFRY Austria GmbH und kannst
Kontakt mit mir und meinen Kollegen aufnehmen:
https://afry.com/de-at/dienstleistung/ortliche-bauaufsicht-bauleitung
Und jetzt brandaktuell: Auf dieser Seite erreichst du die
Bauwirtschaftsabteilung der AFRY Austria GmbH. Wir helfen dir bei
deinen bauwirtschaftlichen Fragestellungen. Nimm einfach Kontakt
mit mir auf:
https://afry.com/de-at/dienstleistung/bauwirtschaft?page=3488 Und
noch ein paar Literaturhinweis mit dem du das Thema vertiefen
kannst. Ufertinger, Handbuch Örtliche Bauaufsicht, Wien 2019 Im
Kapitel 3.4.3.2.3. „Mengenänderung ohne Leistungsabweichung“ kannst
du alles wichtige noch einmal kurz und bündig nachlesen.
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