#025_Was heißt denn nun Anspruchsverlust genau?
Teil 2 des Interviews zum Thema Verfristung von
Mehrkostenforderungen!
25 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Im ersten Teil des Interviews zum Thema Verfristung haben wir die
Mitteilungspflichten des Auftragnehmers gemäß ÖNORM B 2110, Punkt
7.3 erörtert. Im zweiten Teil des spannenden Interviews mit den
Kollegen Anderl und Müller bekommst du detailliertes rechtliches
Hintergrundwissen zu folgenden Punkten: Worauf bezieht sich der
Punkt 7.4.3 Anspruchsverlust der ÖNORM genau? Gibt es eine
Verfristung der Höhe nach? Was heißt es, die Entscheidungsfreiheit
des AG einzuschränken? Wie erfolgt der Nachweis für eine
Einschränkung der Entscheidungsfreiheit? Verpass auf keinen Fall
diese Folge. Ein Interview mit zwei solch hochkarätigen Baujuristen
bekommst du sonst nirgends. Nutze also die Möglichkeit dich
intensiv mit dem Thema Verfristung zu beschäftigen. Das Wissen,
dass du aus dieser Folge ziehen kannst, kann dir unter Umständen
viel Ärger und langwierige Diskussionen ersparen! Für diejenigen,
welche die letzte Folge verpasst haben: Thomas Anderl und Michael
Müller von Wolf-Theiss Anwälten sind absolute Experten ihres
Faches. Die beiden gehören dem größten Baurechts-Team einer
Anwaltskanzlei in Österreich an. Thomas Anderl ist Partner der
Kanzlei und hat neben der Juristerei auch noch Bauingenieurwesen
studiert. Thomas gilt als ausgewiesener Experte für FIDIC-Verträge.
Michael Müller hat sich ebenfalls einen zweiten Studiengang
genehmigt und hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften. Er
beschäftigt sich vorwiegend mit großen Infrastrukturprojekten und
ist stark im Tunnelbau aktiv. Nebenbei ist er Generalsekretär der
österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft
(ÖGEBAU). Ich wünsche dir viel Spaß beim Anhören! Vergiss auch
nicht dich zu meinem Newsletter anzumelden! Nur über den Newsletter
bekommst du den Link zum regelmäßig stattfindenden kostenlosen
Webinar. Am schnellsten zum Eintrag in den Newsletter kommst du auf
der Homepage zu meinem Buch: https://oertlichebauaufsicht.at/ Auf
dieser Seite erreichst du meine Abteilung der Pöyry Austria GmbH at
AFRY und kannst Kontakt mit mir und meinen Kollegen aufnehmen:
https://www.poyry.at/de/dienstleistungen/engineering/projektmanagement-bauaufsicht
Auf folgender Internetseite kannst du dich im Detail über
Wolf-Theiss-Anwälte informieren. https://www.wolftheiss.com Und
hier kommst du direkt auf die Baurechtsabteilung:
https://www.wolftheiss.com/de/beratungsfelder/baurecht-infrastrukturprojekte/
Und noch ein paar Literaturhinweis mit dem du das Thema vertiefen
kannst. Ufertinger, Handbuch Örtliche Bauaufsicht, Wien 2019 Im
Kapitel 3.4.3.4.1 „Formale Prüfung“ bekommst du einen Überblick
über die Meinung dazu in der herrschenden Lehre.
Mitteilungspflichten des Auftragnehmers gemäß ÖNORM B 2110, Punkt
7.3 erörtert. Im zweiten Teil des spannenden Interviews mit den
Kollegen Anderl und Müller bekommst du detailliertes rechtliches
Hintergrundwissen zu folgenden Punkten: Worauf bezieht sich der
Punkt 7.4.3 Anspruchsverlust der ÖNORM genau? Gibt es eine
Verfristung der Höhe nach? Was heißt es, die Entscheidungsfreiheit
des AG einzuschränken? Wie erfolgt der Nachweis für eine
Einschränkung der Entscheidungsfreiheit? Verpass auf keinen Fall
diese Folge. Ein Interview mit zwei solch hochkarätigen Baujuristen
bekommst du sonst nirgends. Nutze also die Möglichkeit dich
intensiv mit dem Thema Verfristung zu beschäftigen. Das Wissen,
dass du aus dieser Folge ziehen kannst, kann dir unter Umständen
viel Ärger und langwierige Diskussionen ersparen! Für diejenigen,
welche die letzte Folge verpasst haben: Thomas Anderl und Michael
Müller von Wolf-Theiss Anwälten sind absolute Experten ihres
Faches. Die beiden gehören dem größten Baurechts-Team einer
Anwaltskanzlei in Österreich an. Thomas Anderl ist Partner der
Kanzlei und hat neben der Juristerei auch noch Bauingenieurwesen
studiert. Thomas gilt als ausgewiesener Experte für FIDIC-Verträge.
Michael Müller hat sich ebenfalls einen zweiten Studiengang
genehmigt und hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften. Er
beschäftigt sich vorwiegend mit großen Infrastrukturprojekten und
ist stark im Tunnelbau aktiv. Nebenbei ist er Generalsekretär der
österreichischen Gesellschaft für Baurecht und Bauwirtschaft
(ÖGEBAU). Ich wünsche dir viel Spaß beim Anhören! Vergiss auch
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der Homepage zu meinem Buch: https://oertlichebauaufsicht.at/ Auf
dieser Seite erreichst du meine Abteilung der Pöyry Austria GmbH at
AFRY und kannst Kontakt mit mir und meinen Kollegen aufnehmen:
https://www.poyry.at/de/dienstleistungen/engineering/projektmanagement-bauaufsicht
Auf folgender Internetseite kannst du dich im Detail über
Wolf-Theiss-Anwälte informieren. https://www.wolftheiss.com Und
hier kommst du direkt auf die Baurechtsabteilung:
https://www.wolftheiss.com/de/beratungsfelder/baurecht-infrastrukturprojekte/
Und noch ein paar Literaturhinweis mit dem du das Thema vertiefen
kannst. Ufertinger, Handbuch Örtliche Bauaufsicht, Wien 2019 Im
Kapitel 3.4.3.4.1 „Formale Prüfung“ bekommst du einen Überblick
über die Meinung dazu in der herrschenden Lehre.
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