#024_Die MKF ist verfristet!!!
Teil 1 meines Interviews zum Thema Verfristung von
Mehrkostenforderungen!
25 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die „Verfristungskeule“ wird vom Auftraggeber gern als pauschaler
Ablehnungsgrund heran gezogen. Hat der AN die MKF denn rechtzeitig
angemeldet? Hat er sie fristgerecht der Höhe nach eingereicht? Wird
eine dieser Fragen mit Nein beantwortet reibt sich der ein oder
andere Bauherr schon die Hände. Er denkt sich: "Da kann ich ohne
viel Aufwand die MKF wegen Formfehler ablehnen!" Aber würde dies
auch vor Gericht halten? Wie belastbar sind solche Ansätze? Oder
führen sie letztendlich nur zu einem schlechteren Gesprächsklima
auf der Baustelle? Die Antwort auf diese Fragen treibt mich schon
lange um. In meinen umfangreichen Literaturstudien zu meinem Buch
habe ich dazu einiges gefunden. Trotzdem wollte ich hierzu eine
fundierte Meinung aus der gängigen Gerichtspraxis hören. Eben dafür
konnte ich zwei absolute Topexperten gewinnen. Thomas Anderl und
Michael Müller von Wolf-Theiss Anwälten. Die beiden gehören dem
größten Baurechts-Team in Österreich an. Thomas Anderl ist zudem
Partner der Kanzlei und hat neben der Juristerei auch noch
Bauingenieurwesen studiert. Thomas gilt als ausgewiesener Experte
für FIDIC-Verträge. Michael Müller hat sich ebenfalls einen zweiten
Studiengang genehmigt und hat seinen Abschluss in
Wirtschaftswissenschaften. Er beschäftigt sich vorwiegend mit
großen Infrastrukturprojekte und ist stark im Tunnelbau aktiv.
Nebenbei ist er Generalsekretär der österreichischen Gesellschaft
für Baurecht und Bauwirtschaft (ÖGEBAU). Ich durfte ein äußerst
spannendes Interview mit den beiden führen, bei dem sie mir ihre
anwaltliche Sicht zum Thema Verfristung näher gebracht habe. Soviel
darf schon verraten werden, die beiden hatten in ihrer langjährigen
Berufspraxis noch keinen Fall in dem ein Anspruchsverlust auf Grund
von Fristversäumnissen geurteilt wurde. Ich habe das Interview in
zwei Teil geteilt. Im ersten Teil gehen wir auf die Pflichten des
AN ein. In dieser Folge lernst du: Warum es hinsichtlich Anmeldung
einer MKF einen Unterschied zwischen Leistungsänderung und Störung
der Leistungserbringung gibt Wann Mehrkosten oder Mehrzeit
offensichtlich sind Was der AN bei einer Störung bekanntgeben muss
Was es mit dem Begriff „ehestens“ auf sich hat Verpass auf keinen
Fall diese Folge. Ein Interview mit zwei solch hochkarätigen
Baujuristen bekommst du sonst nirgends. Nutze also die Möglichkeit
dich intensiv mit dem Thema Verfristung zu beschäftigen. Das Wissen
in diesem Podcast kann dir unter Umständen viel Ärger und
langwierige Diskussionen ersparen! Ich wünsche dir viel Spaß beim
Anhören! Vergiss auch nicht dich zu meinem Newsletter anzumelden!
Nur über den Newsletter bekommst du den Link zum regelmäßig
stattfindenden kostenlosen Webinar. Am schnellsten zum Eintrag in
den Newsletter kommst du auf der Homepage zu meinem Buch:
https://oertlichebauaufsicht.at/ Auf dieser Seite erreichst du
meine Abteilung der Pöyry Austria GmbH at AFRY und kannst Kontakt
mit mir und meinen Kollegen aufnehmen:
https://www.poyry.at/de/dienstleistungen/engineering/projektmanagement-bauaufsicht
Auf folgender Internetseite kannst du dich im Detail über
Wolf-Theiss-Anwälte informieren. https://www.wolftheiss.com Und
hier kommst du direkt auf die Baurechtsabteilung:
https://www.wolftheiss.com/de/beratungsfelder/baurecht-infrastrukturprojekte/
Und noch ein paar Literaturhinweis mit dem du das Thema vertiefen
kannst. Ufertinger, Handbuch Örtliche Bauaufsicht, Wien 2019 Im
Kapitel 3.4.3.4.1 „Formale Prüfung“ bekommst du einen Überblick
über die Meinung dazu in der herrschenden Lehre.
Ablehnungsgrund heran gezogen. Hat der AN die MKF denn rechtzeitig
angemeldet? Hat er sie fristgerecht der Höhe nach eingereicht? Wird
eine dieser Fragen mit Nein beantwortet reibt sich der ein oder
andere Bauherr schon die Hände. Er denkt sich: "Da kann ich ohne
viel Aufwand die MKF wegen Formfehler ablehnen!" Aber würde dies
auch vor Gericht halten? Wie belastbar sind solche Ansätze? Oder
führen sie letztendlich nur zu einem schlechteren Gesprächsklima
auf der Baustelle? Die Antwort auf diese Fragen treibt mich schon
lange um. In meinen umfangreichen Literaturstudien zu meinem Buch
habe ich dazu einiges gefunden. Trotzdem wollte ich hierzu eine
fundierte Meinung aus der gängigen Gerichtspraxis hören. Eben dafür
konnte ich zwei absolute Topexperten gewinnen. Thomas Anderl und
Michael Müller von Wolf-Theiss Anwälten. Die beiden gehören dem
größten Baurechts-Team in Österreich an. Thomas Anderl ist zudem
Partner der Kanzlei und hat neben der Juristerei auch noch
Bauingenieurwesen studiert. Thomas gilt als ausgewiesener Experte
für FIDIC-Verträge. Michael Müller hat sich ebenfalls einen zweiten
Studiengang genehmigt und hat seinen Abschluss in
Wirtschaftswissenschaften. Er beschäftigt sich vorwiegend mit
großen Infrastrukturprojekte und ist stark im Tunnelbau aktiv.
Nebenbei ist er Generalsekretär der österreichischen Gesellschaft
für Baurecht und Bauwirtschaft (ÖGEBAU). Ich durfte ein äußerst
spannendes Interview mit den beiden führen, bei dem sie mir ihre
anwaltliche Sicht zum Thema Verfristung näher gebracht habe. Soviel
darf schon verraten werden, die beiden hatten in ihrer langjährigen
Berufspraxis noch keinen Fall in dem ein Anspruchsverlust auf Grund
von Fristversäumnissen geurteilt wurde. Ich habe das Interview in
zwei Teil geteilt. Im ersten Teil gehen wir auf die Pflichten des
AN ein. In dieser Folge lernst du: Warum es hinsichtlich Anmeldung
einer MKF einen Unterschied zwischen Leistungsänderung und Störung
der Leistungserbringung gibt Wann Mehrkosten oder Mehrzeit
offensichtlich sind Was der AN bei einer Störung bekanntgeben muss
Was es mit dem Begriff „ehestens“ auf sich hat Verpass auf keinen
Fall diese Folge. Ein Interview mit zwei solch hochkarätigen
Baujuristen bekommst du sonst nirgends. Nutze also die Möglichkeit
dich intensiv mit dem Thema Verfristung zu beschäftigen. Das Wissen
in diesem Podcast kann dir unter Umständen viel Ärger und
langwierige Diskussionen ersparen! Ich wünsche dir viel Spaß beim
Anhören! Vergiss auch nicht dich zu meinem Newsletter anzumelden!
Nur über den Newsletter bekommst du den Link zum regelmäßig
stattfindenden kostenlosen Webinar. Am schnellsten zum Eintrag in
den Newsletter kommst du auf der Homepage zu meinem Buch:
https://oertlichebauaufsicht.at/ Auf dieser Seite erreichst du
meine Abteilung der Pöyry Austria GmbH at AFRY und kannst Kontakt
mit mir und meinen Kollegen aufnehmen:
https://www.poyry.at/de/dienstleistungen/engineering/projektmanagement-bauaufsicht
Auf folgender Internetseite kannst du dich im Detail über
Wolf-Theiss-Anwälte informieren. https://www.wolftheiss.com Und
hier kommst du direkt auf die Baurechtsabteilung:
https://www.wolftheiss.com/de/beratungsfelder/baurecht-infrastrukturprojekte/
Und noch ein paar Literaturhinweis mit dem du das Thema vertiefen
kannst. Ufertinger, Handbuch Örtliche Bauaufsicht, Wien 2019 Im
Kapitel 3.4.3.4.1 „Formale Prüfung“ bekommst du einen Überblick
über die Meinung dazu in der herrschenden Lehre.
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