Ledger Wallet: Der Sturm im Wasserglas!
48 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Das 1. Gebot in der Welt der Kryptwährungen lautet: „Not your
keys, not your coins“. Das bedeutet: Nur wenn Sie die Privaten
Schlüssel (Private Keys) als Besitznachweis für Ihre
Kryptowährungen selbst in der Hand haben, sind Sie auch der
Eigentümer Ihrer wertvollen Cryptocoins rund um Bitcoin, Ethereum
& Co. Ansonsten delegieren Sie die Verantwortung für Ihren
Besitz und somit am Ende des Tages Ihr Eigentum an eine
Zentralinstanz, wie beispielsweise die einer Kryptobörse.
Diesem zentralen Anbieter müssen Sie uneingeschränkt vertrauen.
Deswegen rate ich schon seit Jahren zur Sicherung Ihrer
wertvollen Cryptocoins mittels der Nutzung einer soliden
Hardware-Wallet, als Tresor und Datensafe für Ihre
Kryptowährungen wie beispielsweise die Hersteller/Produkte
Trezor, Ledger, Bitbox, Keepkey, SecuX oder Ellipal. Das
französische Technologie-Unternehmen Ledger SAS mit Sitz in Paris
ist einer der führenden Hersteller in der Welt der
Hardware-Wallets und zählt mit seinen Produkten Ledger Nano S,
Ledger Nano S Plus, Ledger Nano X und dem neuen Ledger Stax zu
meinen langjährigen Favoriten. Daran hat sich nichts
geändert.
Derzeit steht eine neue Anwendung mit Namen „Ledger Recover“ im
Kreuzfeuer der Kritik der globalen Krypto-Community, im
Speziellen aber bei Bitcoin-Puristen, die teilweise ein
sektenähnliches Verhalten an den Tag legen und dubiose
Eigeninteressen verfolgen. Beispielsweise dadurch, dass Sie ihre
Warnungen mit Produkt-Partnerschaften zu konkurrierenden
Hardware-Herstellern verknüpfen und dafür Vertriebs-Provisionen
kassieren.
Lassen Sie sich als Ledger-Nutzer von derartigen subversiven
Subjekten bitte nicht verrückt machen, dafür gibt es keinen
Anlass! Gleichzeitig sind die Methoden der Krypto-Youtuber bzw.
Bitcoin-Influencer, die gleichzeitig Produkte vertreiben und
Anbieter promoten, nicht nur wettbewerbsrechtlich zu
hinterfragen, sondern juristisch angreifbar, wie ein aktuelles
erstes Urteil zeigt. Das Urteil vom 20.04.2023 (mit dem
Aktenzeichen Az.: 312 O 58/22), hat die auf Vertriebs-,
Wettbewerbs- und Kryptorecht hochspezialisierte
Rechtsanwaltsgesellschaft SBS LEGAL Schulenberg & Partner vor
Kurzem vor dem Landgericht Hamburg gegen den sogenannten
„Blocktrainer“ Roman Reher und sein Unternehmen die bCyber GmbH
erwirkt.
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