Steuerrecht: Kryptowährungen sind wirtschaftlich wertvoll!
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vor 1 Jahr
Wenn Sie bereits mit Kryptowährungen gehandelt haben oder handeln
möchten, sollten Sie die neueste Entscheidung des
Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.02.2023 beachten: Krypto-Gewinne
sind steuerpflichtig.
Virtuelle Währungen sind Wirtschaftsgüter, die einen Kurswert
haben und als Zahlungsmittel auf Handelsplattformen gehandelt
werden. Weil Bitcoin, Ethereum & Co. auf Handelsplattformen
wie Kryptobörsen gehandelt werden können, einen Kurswert haben –
unabhängig ob Algorithmus oder nicht – und weil man sie auch für
Zahlungsvorgänge verwenden kann, sind sie wirtschaftlich
wertvoll.
Die Gewinne aus dem Ver- und Ankauf von diesen Kryptowährungen
sind folglich private Veräußerungsgeschäfte. Sie unterliegen
deswegen dem Einkommenssteuergesetz. Bei einem privaten
Veräußerungsgeschäft innerhalb einer Spekulationsfrist von einem
Jahr muss der Gewinn versteuert werden. Nach Ablauf von 365 Tagen
fällt jedoch keine Steuer an und der – im Gegensatz zu
Wertpapieren wie Aktien, Investmentfonds, ETFs oder Zertifikaten
– positive Effekt der Steuerfreiheit tritt ein.
Mein Fazit: Das BFH-Urteil ist zu begrüßen, weil es für
Klarheit und Rechtssicherheit sorgt und die steuerlichen Vorteile
von Kryptowährungen stärkt!
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