Die Anlagerichtlinie darf angepasst werden - Folge#3
Immer noch haben zu viele Stiftungen keine Anlagerichtlinie. Die
Gründe hierfür sind mannigfaltig, aber eigentlich gehört es zum
Pflichtenrepertoire des Stiftungsvorstands, eine solche zu
erarbeiten. Was das genau heißt, was in eine Anlagerichtlinie ...
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vor 3 Jahren
Immer noch haben zu viele Stiftungen keine Anlagerichtlinie. Die
Gründe hierfür sind mannigfaltig, aber eigentlich gehört es zum
Pflichtenrepertoire des Stiftungsvorstands, eine solche zu
erarbeiten. Was das genau heißt, was in eine Anlagerichtlinie
hineingepackt werden kann und muss und in welchem Turnus die
Anlagerichtlinie überprüft werden sollte, dazu sprachen wir im
Stifterfunk mit Hans-Dieter Meisberger, Stiftungsexperte bei der
DZ Privatbank. Für ihn ist aber Überprüfen nur das Eine, das
Anpassen der Anlagerichtlinie, das ist für ihn im aktuellen
Umfeld das weit gewichtigere.
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