Ulms SPD Frau Mattheis zum Corona-Krisenmanagement
Wer soll zukünftig über Corona-Maßnahmen entscheiden?
7 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Wer soll zukünftig über Corona-Maßnahmen entscheiden? Der gesamte
Bundestag oder der Bundesgesundheitsminister? Morgen, am
Donnerstag, den 04.03.2021, soll das im November neu aufgelegte
Infektionsschutzgesetz verlängert werden. Das
Infektionsschutzgesetz IfSG ist der zentrale Baustein im
Corona-Recht. Es ermächtigt den Bundesgesundheitsminister zu
weitgehenden Verordnungen auch ohne die Beteiligung von Bundestag
oder Bundesrat. Auf dem Infektionsschutzgesetz fußen die
Corona-Verordnungen der Länder. Im November ist vor dem Bundestag
massiv dagegen demonstriert worden. Morgen soll das Gesetz
verlängert werden. Hilde Mattheis, Ulms SPD Frau im Bundestag, hat
ein klare Meinung: Die Verlängerung liegt auf der Hand, die
Inzidenz-Zahlen geben noch keine Entwarnung. Außerdem muss sich die
Regierung der Problematik in Sachen "Mutation" stellen. Wir haben
uns darüber mit Hilde Mattheis unterhalten.
Bundestag oder der Bundesgesundheitsminister? Morgen, am
Donnerstag, den 04.03.2021, soll das im November neu aufgelegte
Infektionsschutzgesetz verlängert werden. Das
Infektionsschutzgesetz IfSG ist der zentrale Baustein im
Corona-Recht. Es ermächtigt den Bundesgesundheitsminister zu
weitgehenden Verordnungen auch ohne die Beteiligung von Bundestag
oder Bundesrat. Auf dem Infektionsschutzgesetz fußen die
Corona-Verordnungen der Länder. Im November ist vor dem Bundestag
massiv dagegen demonstriert worden. Morgen soll das Gesetz
verlängert werden. Hilde Mattheis, Ulms SPD Frau im Bundestag, hat
ein klare Meinung: Die Verlängerung liegt auf der Hand, die
Inzidenz-Zahlen geben noch keine Entwarnung. Außerdem muss sich die
Regierung der Problematik in Sachen "Mutation" stellen. Wir haben
uns darüber mit Hilde Mattheis unterhalten.
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