Musiknutzung im Laden: Das musst du über die GEMA wissen
34 Minuten
Beschreibung
vor 1 Jahr
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Episode #87: Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um
öffentliche Musikaufführung im Einzelhandel
Lokale Läden und Geschäfte viel mehr sind als nur Orte, an denen
Produkte ausgestellt werden. Die Atmosphäre und das
Einkaufserlebnis spielen eine wichtige Rolle, um Kunden
anzuziehen. Musik kann bei der Atmosphäre im Laden eine besonders
wichtige Rolle spielen. Aber: aus Unsicherheit, Unwissen oder
Sorge vor zu hohen Kosten verzichten viele Ladeninhaber*innen
lieber auf das Abspielen von Musik im eigenen Geschäft.
In dieser Episode ist Gabriella Hoffmann zu Gast, Leiterin der
GEMA Geschäftsstelle in Wiesbaden. Zusammen besprechen wir die
wichtigsten Fragen zum Abspielen von Musik in deinem
Geschäft.
- Was musst Du beachten, wenn Du Musik in Deinem Laden
abspielst?
- Mit welchen Kosten für GEMA - Lizenzen muss ich etwa für meinen
Laden rechnen?
- Wie kann ich mich vor Abmahnungen schützen?
- Wo melde ich meinen Laden bei der GEMA an?
- Welche Musik darf ich im Laden eigentlich spielen?
Diese und weitere Fragen beantworten wir in dieser Episode.
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ALLE INFOS ZUR GEMA:
GEMA Website mit Informationen zur Musiknutzung in der
Öffentlichkeit:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/musiknutzung-oeffentlichkeit
Direktlink zum Onlineportal (Preis berechnen und online
anmelden):
https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder
dort wird unterschieden zwischen Musik bei einer Veranstaltung
und dauerhafter Musiknutzung (im Hintergrund)
Video-Tutorials zum Onlineportal:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/portal-tutorials
Hilfecenter mit den häufigsten Fragen von GEMA Kundinnen und
Kunden + Kontaktmöglichkeit, falls die Frage nicht dabei ist:
https://www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer
Hinweis der GEMA zu Musik in Videos, z. B. Social Media:
Wichtig: Bei der GEMA erwerben Sie die Lizenz zur öffentlichen
Zugänglichmachung der Musik (z. B. auf einer Website oder Social
Media). Die Einwilligung, dass Sie ein Video, bspw. einen
Werbeclip, mit Musik unterlegen dürfen (das sog.
Herstellungsrecht), müssen Sie im Vorfeld direkt bei den
Urheberinnen und Urhebern einholen – dieses Herstellungsrecht
vertritt die GEMA nur in Einzelfällen.
Informationen zu den GEMA Lizenzen im Bereich Video/Online:
https://www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer/musik-nutzen/filme-werbung-internet
Informationen zum Herstellungsrecht:
https://www.gema.de/de/musiknutzer/av-produktionen
Fotos / LOGO: GEMA / Entfalte deinen Laden
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beachten, wie beispielsweise Spotify und Co. Diese haben unter
Umständen eigene Richtlinien, die ggf. die gewerbliche Verwendung
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