„Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche? – oder: Weg mit § 219a StGB!
59 Minuten
Beschreibung
vor 3 Jahren
Die 14. Folge „Justitias Töchter – der Podcast zu feministischer
Rechtspolitik“ widmet sich dem sogenannten „Werbeverbot“ für
Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB: eine Regelung, die
insbesondere in den letzten Jahren verstärkt von
fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen genutzt wurde, um
gegen Ärzt*innen vorzugehen, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen und darüber öffentlich informieren. Die Podcasthosts
und Juristinnen Selma Gather und Dr. Dana-Sophia Valentiner
beleuchten den systematischen und historischen Zusammenhang von §
219a StGB und diskutieren seinen Zweck, seine Auswirkungen und
seine kleine Reformierung von 2019. Welche rechtlichen und
praktischen Probleme mit der Regelung immer noch verbunden sind,
besprechen sie mit ihren Gästinnen: Die Ärztin Kristina Hänel wurde
mehrmals auf Grundlage von § 219a StGB angezeigt und schließlich
auch verurteilt. Sie berichtet, welche verheerende Folgen das
Verbot in der Praxis für sowohl für die Ärzt*innen als auch für
ungewollt Schwangere hat und warum sie sich entschieden hat, auch
auf rechtlichem Wege dagegen zu kämpfen. Die Juristin Inga
Schuchmann, Mitglied der Kommission Strafrecht des Deutschen
Juristinnenbundes e.V. (djb), erläutert im Interview, welche straf-
und verfassungsrechtlichen Defizite die Norm aufweist. Das Verbot
wird eingeordnet in den breiteren Zusammenhang reproduktiver Rechte
und die diesbezüglich bestehenden Zugangshürden, die immer
schlechtere Versorgungslage und die Stigmatisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen – und wie das Recht dabei mitwirkt. In
diesem Zusammenhang wird auch das zunehmende Problem von
Gehsteigbelästigungen vor Beratungseinrichtungen angesprochen. In
den feministischen Fundstücken wird auf den Open-Space & DIY
Feministischen Juristinnen*tag im September aufmerksam gemacht und
zum Mitmachen aufgerufen. Außerdem gibt es zwei spannende
Serientipps.
Rechtspolitik“ widmet sich dem sogenannten „Werbeverbot“ für
Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB: eine Regelung, die
insbesondere in den letzten Jahren verstärkt von
fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen genutzt wurde, um
gegen Ärzt*innen vorzugehen, die Schwangerschaftsabbrüche
durchführen und darüber öffentlich informieren. Die Podcasthosts
und Juristinnen Selma Gather und Dr. Dana-Sophia Valentiner
beleuchten den systematischen und historischen Zusammenhang von §
219a StGB und diskutieren seinen Zweck, seine Auswirkungen und
seine kleine Reformierung von 2019. Welche rechtlichen und
praktischen Probleme mit der Regelung immer noch verbunden sind,
besprechen sie mit ihren Gästinnen: Die Ärztin Kristina Hänel wurde
mehrmals auf Grundlage von § 219a StGB angezeigt und schließlich
auch verurteilt. Sie berichtet, welche verheerende Folgen das
Verbot in der Praxis für sowohl für die Ärzt*innen als auch für
ungewollt Schwangere hat und warum sie sich entschieden hat, auch
auf rechtlichem Wege dagegen zu kämpfen. Die Juristin Inga
Schuchmann, Mitglied der Kommission Strafrecht des Deutschen
Juristinnenbundes e.V. (djb), erläutert im Interview, welche straf-
und verfassungsrechtlichen Defizite die Norm aufweist. Das Verbot
wird eingeordnet in den breiteren Zusammenhang reproduktiver Rechte
und die diesbezüglich bestehenden Zugangshürden, die immer
schlechtere Versorgungslage und die Stigmatisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen – und wie das Recht dabei mitwirkt. In
diesem Zusammenhang wird auch das zunehmende Problem von
Gehsteigbelästigungen vor Beratungseinrichtungen angesprochen. In
den feministischen Fundstücken wird auf den Open-Space & DIY
Feministischen Juristinnen*tag im September aufmerksam gemacht und
zum Mitmachen aufgerufen. Außerdem gibt es zwei spannende
Serientipps.
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