Muss Catcalling strafbar werden?
44 Minuten
Beschreibung
vor 3 Jahren
++ Triggerwarnung: Diese Folge thematisiert verbale sexuelle
Belästigungen und andere nicht-körperliche Formen von aufgedrängter
Sexualität. ++ Hinterherpfeifen, Kussgeräusche und
sexistisch-anzügliche Bemerkungen – das sogenannte „Catcalling“ im
öffentlichen Raum ist ein weit verbreitetes Phänomen, das vor allem
Mädchen, Frauen und LGBTIQ*-Personen betrifft. Die 13. Folge
„Justitias Töchter – der Podcast zu feministischer Rechtspolitik“
beleuchtet das Thema aus einer rechtlichen Perspektive: Schützt das
geltende Strafrecht vor Catcalling? Wo bestehen Schutzlücken und
wie können sie geschlossen werden? Die Juristinnen und
Podcast-Hosts Selma Gather und Dr. Dana-Sophia Valentiner sprechen
über die vielfältigen Erscheinungsformen von Catcalling und
diskutieren die feministischen und rechtlichen Facetten des
Phänomens mit ihren Gästinnen: Zu Wort kommt Antonia Quell, die
Initiatorin der Petition „Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar
sein“. Im Interview erläutert Rechtswissenschaftlerin Dr. Anja
Schmidt, Mitglied der Kommission Strafrecht des Deutschen
Juristinnenbundes e.V. (djb), wie das Recht bisher auf Catcalling
reagiert und wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Dr. Anja Schmidt
schlägt vor, Ausdrucksformen aufgedrängter Sexualität
strafrechtlich anzugehen – sie sind nicht vereinbar mit der
sexuellen Selbstbestimmung von Frauen. In den feministischen
Fundstücken wird als Reaktion auf einen antifeministischen Beitrag
in einer rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift auf die „All Time
Classics“ des Blogs „Juristenausbildung: Üble Nachlese“ vom
djb-Arbeitsstab Ausbildung und Beruf hingewiesen. Außerdem werden
ein Vortrag von Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer und ein
Beitrag der Journalistin Samira El Ouassil zu dem Attentat in
Atlanta auf asiatisch-amerikanische Frauen empfohlen.
Belästigungen und andere nicht-körperliche Formen von aufgedrängter
Sexualität. ++ Hinterherpfeifen, Kussgeräusche und
sexistisch-anzügliche Bemerkungen – das sogenannte „Catcalling“ im
öffentlichen Raum ist ein weit verbreitetes Phänomen, das vor allem
Mädchen, Frauen und LGBTIQ*-Personen betrifft. Die 13. Folge
„Justitias Töchter – der Podcast zu feministischer Rechtspolitik“
beleuchtet das Thema aus einer rechtlichen Perspektive: Schützt das
geltende Strafrecht vor Catcalling? Wo bestehen Schutzlücken und
wie können sie geschlossen werden? Die Juristinnen und
Podcast-Hosts Selma Gather und Dr. Dana-Sophia Valentiner sprechen
über die vielfältigen Erscheinungsformen von Catcalling und
diskutieren die feministischen und rechtlichen Facetten des
Phänomens mit ihren Gästinnen: Zu Wort kommt Antonia Quell, die
Initiatorin der Petition „Es ist 2020. Catcalling sollte strafbar
sein“. Im Interview erläutert Rechtswissenschaftlerin Dr. Anja
Schmidt, Mitglied der Kommission Strafrecht des Deutschen
Juristinnenbundes e.V. (djb), wie das Recht bisher auf Catcalling
reagiert und wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Dr. Anja Schmidt
schlägt vor, Ausdrucksformen aufgedrängter Sexualität
strafrechtlich anzugehen – sie sind nicht vereinbar mit der
sexuellen Selbstbestimmung von Frauen. In den feministischen
Fundstücken wird als Reaktion auf einen antifeministischen Beitrag
in einer rechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift auf die „All Time
Classics“ des Blogs „Juristenausbildung: Üble Nachlese“ vom
djb-Arbeitsstab Ausbildung und Beruf hingewiesen. Außerdem werden
ein Vortrag von Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer und ein
Beitrag der Journalistin Samira El Ouassil zu dem Attentat in
Atlanta auf asiatisch-amerikanische Frauen empfohlen.
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