Homeoffice – Durchbruch für Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf?
44 Minuten
Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass viele Menschen im
Homeoffice arbeiten. Neue Möglichkeiten des mobilen Arbeitens
eröffnen sich. Das Bundesarbeitsministerium plant aktuell einen
gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Doch was bringt dieser aus
gleichstellungspolitischer Sicht? Studien belegen, dass Frauen
weiterhin den größten Teil der unbezahlten Sorgearbeit übernehmen,
auch wenn beide Partner*innen zuhause arbeiten. Welche
Steuerungsmöglichkeiten bietet das Recht, um das zu ändern? In der
sechsten Folge "Justitias Töchter – der Podcast zu feministischer
Rechtspolitik" sprechen die Juristinnen Dr. Dana-Sophia Valentiner
und Selma Gather mit der Expertin Dr. Johanna Wenckebach über das
Spannungsfeld von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit, die Chancen und
Gefahren von Homeoffice und wie die Vereinbarkeit von Sorge- und
Erwerbsarbeit rechtlich gefördert werden kann. Kompetent und
verständlich für Jurist*innen und Nicht-Juristinnen! In den
feministischen Fundstücken geht es diese Woche um Männer, die
Frauen ihre eigene Arbeit erklären wollen, das generische Femininum
in Gesetzestexten und 300 Statements von Ruth Bader Ginsburg.
Homeoffice arbeiten. Neue Möglichkeiten des mobilen Arbeitens
eröffnen sich. Das Bundesarbeitsministerium plant aktuell einen
gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Doch was bringt dieser aus
gleichstellungspolitischer Sicht? Studien belegen, dass Frauen
weiterhin den größten Teil der unbezahlten Sorgearbeit übernehmen,
auch wenn beide Partner*innen zuhause arbeiten. Welche
Steuerungsmöglichkeiten bietet das Recht, um das zu ändern? In der
sechsten Folge "Justitias Töchter – der Podcast zu feministischer
Rechtspolitik" sprechen die Juristinnen Dr. Dana-Sophia Valentiner
und Selma Gather mit der Expertin Dr. Johanna Wenckebach über das
Spannungsfeld von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit, die Chancen und
Gefahren von Homeoffice und wie die Vereinbarkeit von Sorge- und
Erwerbsarbeit rechtlich gefördert werden kann. Kompetent und
verständlich für Jurist*innen und Nicht-Juristinnen! In den
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in Gesetzestexten und 300 Statements von Ruth Bader Ginsburg.
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