Beschreibung

vor 2 Jahren

Die EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert die Pflicht der
Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit und
die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention
vonBerufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie
des Gesundheitsschutzes.

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