#188 Bosbach: Impfzwang ist Körperverletzung / Wenig Chance vor Verfassungsgericht

#188 Bosbach: Impfzwang ist Körperverletzung / Wenig Chance vor Verfassungsgericht

15 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Die Impfung erfüllt juristisch gesehen den Tatbestand einer
Körperverletzung – eine Impfpflicht „bedarf daher einer sicheren
rechtliche Grundlage“, sagt der Verfassungsexperte und frühere
CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach bei „19 – die
Chefvisite“. „Im Regelfall“ werde eine Impfung durch die
Einwilligung des Patienten für den Arzt „strafrechtlich
irrelevant“, so Bosbach. „Hier geht es aber um Impfpflicht /
Impfzwang“, betont er. Bosbach ist „mehr als skeptisch“, dass eine
allgemeine Impfpflicht vor dem Verfassungsgericht in Karlsruher
Bestand hätte. Die Chancen für eine Bestimmung nur für
Risikogruppen sieht er bei „50+“. Die rückwirkende Verkürzung des
Genesenen-Status „geht überhaupt nicht“, kritisiert Bosbach. Gelten
könne die kürzere Frist von drei Monaten allenfalls für neue Fälle.
Sein Fazit: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „hat seinen
Laden nicht im Griff“. Der Vorgang trage zum
„Kommunikationsdesaster“ bei – nicht einmal Wissenschaftler könnten
die aktuellen Corona-Regeln „einigermaßen unfallfrei erklären“, so
Bosbach: „Die Akzeptanz sinkt.“ Er hält eine Debatte über
Öffnungsperspektiven für nötig. Im Videocast „19 – die Chefvisite“
gibt der Chef der Uniklinik Essen, Professor Jochen A. Werner,
zusammen mit Publizist Jens de Buhr und wechselnden Gästen von
Montag bis Freitag Orientierung bei den aktuellen Entwicklungen der
Corona-Pandemie. Alle Sendungen sind jederzeit abrufbar in der
Mediathek auf DUP-magazin.de!

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