Persönlichkeitsverletzung kann kein Geschäftsmodell mehr sein
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vor 2 Jahren
Das Zuger Kantonsgericht hat ein spektakuläres Urteil gefällt,
das für die Medien in der Schweiz grosse Bedeutung hat: Ringier
muss Online-Zugriffszahlen offenlegen. Das Gericht will auf diese
Weise feststellen, wie hoch der Gewinn war, den der «Blick»
online mit Artikeln gemacht hat, in denen die
Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt
wurden. Interessant ist das deshalb, weil das Gericht zum ersten
Mal einen Mechanismus vorschlägt, wie im Internet die Höhe des
Gewinns auf Artikelebene berechnet werden kann. SRF hat deshalb
gestern getitelt: «Legt Spiess-Hegglin der Boulevardpresse
definitiv die Zügel an?» Führt das Urteil also zu einer Bändigung
des Boulevards in der Schweiz oder gar zu einem Verlust der
Pressefreiheit? In meinem Wochenkommentar sage ich Ihnen diese
Woche, ob die Medienfreiheit in der Schweiz gefährdet ist, weil
ein Gericht das Persönlichkeitsrecht einer Frau geschützt
hat.
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Matthias Zehnder ist Autor und Medienwissenschaftler in Basel. Er
ist bekannt für inspirierende Texte, Vorträge und Seminare über
Medien, die Digitalisierung und KI.
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