Achtung Falle: Arbeitszeiterfassung mit RA Dr. Uwe Schlegel
18 Minuten
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vor 10 Monaten
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind zur Aufzeichnung der Arbeitszeit
verpflichtet. Die Pflicht zum Aufzeichnen ist da, wird aber
**noch** nicht kontrolliert. In dieser Episode sprechen Herr Walla
und Rechtsanwalt Dr. Schlegel über die Arbeitszeiterfassung und
bringen Fallbeispiele zur Sprache, welche Ihnen zeigen, wie wichtig
es ist, die Pausenzeiten einzuhalten! Highlights 1. Nie mehr als
6:00 Std. arbeiten ohne Pause! Ab 6:01 Std. 30 Minuten Pause. 2.
Tägliche höchst Arbeitszeit liegt bei 8 Std. / Das kann auf 10 Std.
gestreckt werden, **ABER** es darf kein Dauerzustand sein und dabei
sind weitere Faktoren zu beachten. 3. Überschreite ich 9 Std.
müssen weitere 15 Min Pause gemacht werden. 4. Zwischen dem Ende
der Arbeitszeit und dem Folgetag muss eine Ruhezeit von 11 Std.
Liegen Bei einem Notfall, z.B. Schmerzpatient kann die 10 Std.
Grenze überschritten werden, ABER es muss dokumentiert werden. Es
darf kein DAUERZUSTAND sein! Kontaktdaten Dr. Uwe Schlegel Telefon:
0221 8804060 Mail: uwe.schlegel@etl.de Web:
www.etl-rechtsanwaelte.de Jetzt kostenloses Erstgespräch auf
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind zur Aufzeichnung der Arbeitszeit
verpflichtet. Die Pflicht zum Aufzeichnen ist da, wird aber
**noch** nicht kontrolliert. In dieser Episode sprechen Herr Walla
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bringen Fallbeispiele zur Sprache, welche Ihnen zeigen, wie wichtig
es ist, die Pausenzeiten einzuhalten! Highlights 1. Nie mehr als
6:00 Std. arbeiten ohne Pause! Ab 6:01 Std. 30 Minuten Pause. 2.
Tägliche höchst Arbeitszeit liegt bei 8 Std. / Das kann auf 10 Std.
gestreckt werden, **ABER** es darf kein Dauerzustand sein und dabei
sind weitere Faktoren zu beachten. 3. Überschreite ich 9 Std.
müssen weitere 15 Min Pause gemacht werden. 4. Zwischen dem Ende
der Arbeitszeit und dem Folgetag muss eine Ruhezeit von 11 Std.
Liegen Bei einem Notfall, z.B. Schmerzpatient kann die 10 Std.
Grenze überschritten werden, ABER es muss dokumentiert werden. Es
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