Knappe Mehrheit für meinen Vorstoss: Soziale Absicherung auch für KMU-UnternehmerInnen – Wochenkommentar #45
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vor 10 Monaten
Wer in eine Versicherung einbezahlt, sollte im Bedarfsfall auch
Anspruch auf entsprechende Leistungen haben – sollte man
zumindest meinen. In der Arbeitslosenversicherung ist dies nicht
immer der Fall.
Heute zahlen Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Funktion
(Personen, die eine Beteiligung an einer Firma besitzen, in der
sie angestellt sind, leitende Angestellte sowie deren Ehegatten)
Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV), haben aber im
Falle einer Arbeitslosigkeit keinen sofortigen Anspruch auf eine
Entschädigung. Das soll sich endlichändern.
Auf meinen Vorstoss «Unternehmerinnen und Unternehmer,
welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen
auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein» (20.406) hin
verabschiedete die Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit des Nationalrats im vergangenen Juli einen
entsprechenden Gesetzesentwurf und schickte ihn in die
Vernehmlassung.
Nun ist die Vernehmlassungsfrist vorbei. Auf der Basis der
Rückmeldungen hat die zuständige Kommission den Gesetzesentwurf
mit 13 zu 12 Stimmen verabschiedet.
Damit sind wir einen Schritt weiter in der sozialen Absicherung
von KMU-UnternehmerInnen. Der Nationalrat entscheidet in der
Sommersession.
Mehr dazu in meinem Wochenkommentar.
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