Mythos e-HKP und EBZ - wir bringen Licht ins Dunkle
Interview mit Dr. Markus Heckner
37 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Jetzt kostenloses Erstgesrpäch auf www.svenwalla.de ausmachen. Dr.
Markus Heckner bringt Licht ins Dunkle und erklärt einmal ganz
genau, was es mit der e-HKP, EBZ, KIM, QES und TI überhaupt auf
sich hat und macht klar, dass das alles eigentlich garnicht so übel
ist: EBZ: Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für
Zahnärzte -> ist das Verfahren, wir sprechen aber lieber vom
e-HKP, der im EBZ Verfahren funktioniert. Heißt: den e-HKP Antrag
genehmigen zu lassen. e-HKP: Heil- und Kostenplan in elektronischer
Form Der größte Benefit von e-HKP und EBZ: -> Unsicherheit von
Terminmanagement gibt es nicht mehr! -> es wird Aufwand und Zeit
gespart -> es werden Prozesse automatisiert und wertvolle
Mitarbeiter können anders eingesetzt werden! In der Zahnarztschaft
kommt das nicht ganz so positiv an. Warum ist das so? Es scheitert
oft an der richtigen Kommunikation: die TI (Telematik
Infrastruktur) und die EBZ haben nichts miteinander zutun. Die EBZ
nutzt lediglich die TI. Um all das machen zu können, benötigt man
den elektronischen Heilberufeausweis. Weil: Rechtlicher Aspekt: mit
dem Ausweis kann die elektronische Unterschrift des Arztes gegeben
werden. (QES: qualifizierte, elektronische Signatur)
Datenschutzaspekt: Es kann mit Hilfe der KIM (Kommunikation im
Gesundheitswesen) kommuniziert werden, ohne dass
datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt werden. Wer dazu Fragen
hat, kann sich hierzu an Dr. Markus Heckner wenden. Wenn Sie wissen
möchten, was sie für Ihren Praxiserfolg tun können, dann buchen Sie
sich jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch auf www.svenwalla.de
Markus Heckner bringt Licht ins Dunkle und erklärt einmal ganz
genau, was es mit der e-HKP, EBZ, KIM, QES und TI überhaupt auf
sich hat und macht klar, dass das alles eigentlich garnicht so übel
ist: EBZ: Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für
Zahnärzte -> ist das Verfahren, wir sprechen aber lieber vom
e-HKP, der im EBZ Verfahren funktioniert. Heißt: den e-HKP Antrag
genehmigen zu lassen. e-HKP: Heil- und Kostenplan in elektronischer
Form Der größte Benefit von e-HKP und EBZ: -> Unsicherheit von
Terminmanagement gibt es nicht mehr! -> es wird Aufwand und Zeit
gespart -> es werden Prozesse automatisiert und wertvolle
Mitarbeiter können anders eingesetzt werden! In der Zahnarztschaft
kommt das nicht ganz so positiv an. Warum ist das so? Es scheitert
oft an der richtigen Kommunikation: die TI (Telematik
Infrastruktur) und die EBZ haben nichts miteinander zutun. Die EBZ
nutzt lediglich die TI. Um all das machen zu können, benötigt man
den elektronischen Heilberufeausweis. Weil: Rechtlicher Aspekt: mit
dem Ausweis kann die elektronische Unterschrift des Arztes gegeben
werden. (QES: qualifizierte, elektronische Signatur)
Datenschutzaspekt: Es kann mit Hilfe der KIM (Kommunikation im
Gesundheitswesen) kommuniziert werden, ohne dass
datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt werden. Wer dazu Fragen
hat, kann sich hierzu an Dr. Markus Heckner wenden. Wenn Sie wissen
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