Arbeitslosenversicherung endlich auch für UnternehmerInnen?! – Wochenkommentar #12

Arbeitslosenversicherung endlich auch für UnternehmerInnen?! – Wochenkommentar #12

10 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Wer in eine Versicherung einbezahlt, sollte im Bedarfsfall auch
Anspruch auf entsprechende Leistungen haben – sollte man
zumindest meinen. In der Arbeitslosenversicherung ist dies nicht
der Fall.


 


Heute zahlen Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Funktion
(Personen, die eine Beteiligung an einer Firma besitzen, in der
sie angestellt sind, sowie deren Ehegatten) Beiträge an die
Arbeitslosenversicherung (ALV), haben aber im Falle einer
Arbeitslosigkeit keinen sofortigen Anspruch auf eine
Entschädigung. Das soll sich nun ändern. 


 


Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrats hiess meinen Vorstoss «Unternehmerinnen und
Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein»
(20.406) gut und verabschiedete einen Gesetzesentwurf, der
sicherstellt, dass Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher
Funktion im Bedarfsfall auch Anspruch auf eine Entschädigung
haben werden.


 


Was die nächsten Schritte sind und welche Massnahmen wir
vorsehen, um Missbräuchen vorzubeugen, gibt es im Podcast
nachzuhören.

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