Strafzins, was nun?

Strafzins, was nun?

Das sollten Sie als Zahnarzt jetzt beachten
9 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Jetzt kostenloses Strategie-Gespräch vereinbaren:
https://svenwalla.de Es ist sicher ein Luxusproblem, trotzdem
sollten Sie sich darüber Gedanken machen, auch wenn sicher nicht
die Mehrheit der Zahnarztpraxen von Verwahrentgelt betroffen ist.
Ab dem 01.04.22 führt die Apobank den Strafzins ein. Hier wird es
einen Freibetrag von 100.000 Euro geben, erst ab dem ersten Euro
darüber werden 0,5% p.a. fällig. Für alle, die jetzt Panik
bekommen: Bei einem Bankguthaben von 200.000 Euro sind das gerade
mal 500 Euro, also kein Grund zur Panik. Trotzdem stellt sich die
Frage wie Sie damit jetzt umgehen. Bei mir kam diese Woche der
Anruf der Appbank mit diesen Informationen, verbunden mit dem
Angebot das Geld doch über die Appbank in Aktien oder
Versicherungen zu investieren. Da ich ein gebranntes Kind dieser
Bankprodukte bin kommt es für mich nicht infrage. Sollten Sie
betroffen sein, dann informieren Sie sich doch besser bei einem
Honorarberater, der informiert Sie ganz ohne Provisionen von Banken
und Versicherungen. Sie wollen mehr über das Thema erfahren? Dann
vereinbaren Sie einfach einen Termin: https://svenwalla.de

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