Vorsorgevolllmacht und Patientenverfügung #Interview

Vorsorgevolllmacht und Patientenverfügung #Interview

Ein Plausch mit dem Betreuungsrichter
40 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Hallöchen ihr Lieben da draußen, heute hab ich Tobias bei mir im
Interview. Er ist Richter und beschäftigt sich unter anderem mit
Betreuungsrecht. Mein Ziel mit diesem Interview ist es, euch die
Vorsorgevollmacht und auch die Folgen, wenn man keine hat, nochmal
aus einer anderen Perspektive näher zu bringen. Wir wiederholen
nochmal die Basics zur Vorsorgevollmacht und reden genauer darüber,
wie das Gericht ins Spiel kommt, wenn jemand einen rechtlichen
Betreuer braucht. Als Richter ist mein heutiger Gast quasi die
erste Person, mit der man als Angehöriger eines potentiellen
Betreuten in Berührung kommt, wenn das Gericht sich einschaltet.
Auf dem Tisch des Rechtspflegers landet die Betreuung erst, wenn
sie schon eingerichtet ist, d.h., wenn der rechtliche Betreuer
schon ernannt oder - wie man im amtsdeutscht sagt - bestellt wurde.
Merken kann man sich folgendes: Das Gericht muss sich eben nur dann
einschalten, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt. Also es gilt
immer noch und mehr denn je: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

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