Für mehr Sicherheit - Ab dem 14. September gelten neue EU-Regeln für den Online-Zahlungsverkehr
Für mehr Sicherheit - Ab dem 14. September gelten neue EU-Regeln
für den Online-Zahlungsverkehr
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Für mehr Sicherheit - Ab dem 14. September gelten neue EU-Regeln
für den Online-Zahlungsverkehr: Berlin (ots) -
Anmoderationsvorschlag: Haben Sie es schon gehört? Ab dem 14.
September tritt die zweite Stufe der neuen EU
Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 in Kraft. Die soll beim
Onlinebanking und beim Bezahlen mit der Kreditkarte im Netz für
noch mehr Sicherheit sorgen. Helke Michael verrät Ihnen, was da
konkret auf uns zukommt. Sprecherin: Die neue PSD2-Richtlinie soll
den Wettbewerb im europäischen Zahlungsverkehr fördern und uns beim
Online-Bezahlen besser vor Betrug und Missbrauch schützen. O-Ton 1
(Matthias Hönisch, 27 Sek.): "Zu den Neuerungen gehört, dass der
Zugriff auf das Bankkonto des Kunden auch für andere Dienste,
sogenannte Drittdienstleister, europaweit geregelt wird. Der Käufer
beauftragt zum Kauf seiner Ware einen Drittdienstleister, um eine
Überweisung von seinem Girokonto vorzunehmen. Dieser
Drittdienstleister bestätigt dann dem Händler die Überweisung. Dann
kann die Ware sofort verschickt werden. Wichtig hierbei ist: Ohne
die ausdrückliche Zustimmung des Kunden führt die Bank keine
Zahlung aus. Und ohne die Zustimmung kann auch kein
Drittdienstleister auf die Kontodaten zugreifen." Sprecherin: Sagt
Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken. Neu ist außerdem eine sogenannte starke
Kunden-Authentifizierung. O-Ton 2 (Matthias Hönisch, 20 Sek.):
"Künftig müssen Sie Überweisungen beim Onlinebanking oder beim
Onlineshopping mit der Kreditkarte mit zwei voneinander
unabhängigen Faktoren durchführen. Das kann eine automatisch
generierte TAN sein, oder zum Beispiel der biometrische
Fingerabdruck. Dieser Fingerabdruck wird vermutlich in Zukunft
immer häufiger zum Anmelden eingesetzt werden, wie zum Beispiel in
der VR-BankingApp, anstelle der Online-PIN." Sprecherin: Eine
weitere wichtige Änderung betrifft die Kreditkartenbesitzer. O-Ton
3 (Matthias Hönisch, 19 Sek.): "Beim Onlineshopping mit der
Kreditkarte werden 'Mastercard Identity Check' und 'Visa Secure'
verpflichtend, um weiter bequem von zu Hause oder von unterwegs
shoppen zu können. Um eine Zahlung mit der Kreditkarte im
E-Commerce noch sicherer zu machen, erhält dann der Kunde auf sein
Handy eine Nachricht mit den Transaktionsdaten via VR-SecureCARD
App oder per SMS mit der TAN." Sprecherin: Damit kann dann die
Zahlung bestätigt und in Auftrag gegeben werden. Ob das von Anfang
an alles reibungslos funktionieren wird, ist zwar noch unklar.
Matthias Hönisch ist sich jedoch sicher: O-Ton 4 (Matthias Hönisch,
10 Sek.): "Auch wenn es aktuell Diskussionen um das Inkrafttreten
der PSD2 gibt, geht diese Diskussion nur um den Einsatz der
Kreditkarten im Internet. Und auch diese Änderungen werden
demnächst in Kraft treten." Abmoderationsvorschlag: Wenn Sie das
Ganze noch mal in Ruhe nachlesen möchten: Alle Infos zum Thema
finden Sie im Internet unter BVR.de. Pressekontakt: presse@bvr.de
für den Online-Zahlungsverkehr: Berlin (ots) -
Anmoderationsvorschlag: Haben Sie es schon gehört? Ab dem 14.
September tritt die zweite Stufe der neuen EU
Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 in Kraft. Die soll beim
Onlinebanking und beim Bezahlen mit der Kreditkarte im Netz für
noch mehr Sicherheit sorgen. Helke Michael verrät Ihnen, was da
konkret auf uns zukommt. Sprecherin: Die neue PSD2-Richtlinie soll
den Wettbewerb im europäischen Zahlungsverkehr fördern und uns beim
Online-Bezahlen besser vor Betrug und Missbrauch schützen. O-Ton 1
(Matthias Hönisch, 27 Sek.): "Zu den Neuerungen gehört, dass der
Zugriff auf das Bankkonto des Kunden auch für andere Dienste,
sogenannte Drittdienstleister, europaweit geregelt wird. Der Käufer
beauftragt zum Kauf seiner Ware einen Drittdienstleister, um eine
Überweisung von seinem Girokonto vorzunehmen. Dieser
Drittdienstleister bestätigt dann dem Händler die Überweisung. Dann
kann die Ware sofort verschickt werden. Wichtig hierbei ist: Ohne
die ausdrückliche Zustimmung des Kunden führt die Bank keine
Zahlung aus. Und ohne die Zustimmung kann auch kein
Drittdienstleister auf die Kontodaten zugreifen." Sprecherin: Sagt
Matthias Hönisch vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken. Neu ist außerdem eine sogenannte starke
Kunden-Authentifizierung. O-Ton 2 (Matthias Hönisch, 20 Sek.):
"Künftig müssen Sie Überweisungen beim Onlinebanking oder beim
Onlineshopping mit der Kreditkarte mit zwei voneinander
unabhängigen Faktoren durchführen. Das kann eine automatisch
generierte TAN sein, oder zum Beispiel der biometrische
Fingerabdruck. Dieser Fingerabdruck wird vermutlich in Zukunft
immer häufiger zum Anmelden eingesetzt werden, wie zum Beispiel in
der VR-BankingApp, anstelle der Online-PIN." Sprecherin: Eine
weitere wichtige Änderung betrifft die Kreditkartenbesitzer. O-Ton
3 (Matthias Hönisch, 19 Sek.): "Beim Onlineshopping mit der
Kreditkarte werden 'Mastercard Identity Check' und 'Visa Secure'
verpflichtend, um weiter bequem von zu Hause oder von unterwegs
shoppen zu können. Um eine Zahlung mit der Kreditkarte im
E-Commerce noch sicherer zu machen, erhält dann der Kunde auf sein
Handy eine Nachricht mit den Transaktionsdaten via VR-SecureCARD
App oder per SMS mit der TAN." Sprecherin: Damit kann dann die
Zahlung bestätigt und in Auftrag gegeben werden. Ob das von Anfang
an alles reibungslos funktionieren wird, ist zwar noch unklar.
Matthias Hönisch ist sich jedoch sicher: O-Ton 4 (Matthias Hönisch,
10 Sek.): "Auch wenn es aktuell Diskussionen um das Inkrafttreten
der PSD2 gibt, geht diese Diskussion nur um den Einsatz der
Kreditkarten im Internet. Und auch diese Änderungen werden
demnächst in Kraft treten." Abmoderationsvorschlag: Wenn Sie das
Ganze noch mal in Ruhe nachlesen möchten: Alle Infos zum Thema
finden Sie im Internet unter BVR.de. Pressekontakt: presse@bvr.de
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