Da kommt was auf Sie zu! - Ab 13. Januar 2018 gelten neue Regeln beim Zahlungsverkehr

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Da kommt was auf Sie zu! - Ab 13. Januar 2018 gelten neue Regeln beim Zahlungsverkehr
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vor 7 Jahren
Da kommt was auf Sie zu! - Ab 13. Januar 2018 gelten neue Regeln
beim Zahlungsverkehr: Berlin (ots) - Anmoderationsvorschlag: Das
alte Jahr neigt sich dem Ende zu und schon bahnen sich wieder viele
neue Regelungen für das nächste Jahr an. So bekommen alle
Bankkunden einen Brief ihrer Hausbank zur Änderung ihrer AGBs. Denn
ab dem 13. Januar 2018 gelten neue europaweite Regeln für den
Zahlungsverkehr. Was sich konkret bei Überweisungen, Lastschriften,
Kartenzahlungen und Online-Banking ändert, verrät Ihnen Helke
Michael. Sprecherin: Im Prinzip gibt es drei wichtige Änderungen:
So sinkt beispielsweise die Haftungsgrenze für Kunden auf maximal
50 Euro. O-Ton 1 (Matthias Hönisch, 24 Sek.): "Bei einem Missbrauch
der Bank- oder Kreditkarte oder beim Online-Banking - nämlich bei
der PIN oder TAN - haftet der Kunde für entstandene Schäden derzeit
bis maximal 150 Euro - maximal, solange er die Karte oder sein
Online-Konto nicht gesperrt hat. Diese Haftungsgrenze sinkt nun auf
maximal 50 Euro und lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder bei
Vorsatz haftet der Kunde auch weiterhin unbeschränkt." Sprecherin:
Erklärt der Zahlungsverkehrsexperte Matthias Hönisch vom
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - kurz
BVR. O-Ton 2 (Matthias Hönisch, 24 Sek.): "Die zweite große
Änderung ist mehr Transparenz bei vorreservierten Kartenzahlungen.
Sie kennen das bestimmt, wenn Sie in einem Hotel oder bei
Autovermietung sind, dann reservieren die bei der Buchung einen
bestimmten Betrag von ihrem Kartenkonto. Ab dem kommendem Jahr muss
der Karteninhaber dem vorher ausdrücklich zustimmen, denn erst dann
ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf dem Konto vorübergehend
zu sperren." Sprecherin: Die dritte und wichtigste Änderung ist,
dass Banken und Sparkassen nun auch Drittanbietern den Zugriff auf
das Girokonto und die dazugehörigen Daten ermöglichen müssen. O-Ton
3 (Matthias Hönisch, 32 Sek.): "Vorher waren die Daten der
Bankkunden durch das Bankgeheimnis grundsätzlich geschützt, jetzt
kann der Kunde aber selber entscheiden, ob er die Daten an
Drittdienste weitergeben möchte. Wichtig ist hierbei, dass der
Kunde selber entscheiden kann, wem er seine PIN beziehungsweise
Daten gibt, im Sinne seiner eigenen Daten-Souveränität. Wenn
Bankkunden zum Beispiel durch die Weitergabe der PIN die Erlaubnis
für eine Weitergabe erteilen, erfolgt dann der Zugriff über eine
technische Schnittstelle bei seiner Hausbank. Hier werden natürlich
die hohen Sicherheitsstandards gewahrt." Abmoderationsvorschlag:
Wem das jetzt alles zu schnell ging, alle Änderungen und was diese
für Sie bedeuten, finden Sie auch noch einmal im Internet unter
BVR.de. Pressekontakt: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) Pressesprecherin Melanie Schmergal, Telefon:
(030) 20 21-13 00, presse@bvr.de, www.bvr.de

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