Abgeltungssteuer auf dem Prüfstand - Ist bald Schluss mit 25 Prozent auf alles?
Abgeltungssteuer auf dem Prüfstand - Ist bald Schluss mit 25
Prozent auf alles?
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Beschreibung
vor 7 Jahren
Abgeltungssteuer auf dem Prüfstand - Ist bald Schluss mit 25
Prozent auf alles?: Berlin (ots) - Anmoderationsvorschlag:
Deutschland im Jahr 2009: Mit den markigen Worten "Besser 25
Prozent von X als 42 Prozent von nix" führte der damalige
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück von der SPD die sogenannte
Abgeltungssteuer ein. Seitdem werden alle Kapitalerträge auf
Kursgewinne, Zinsen und Dividenden pauschal mit 25 Prozent
besteuert. Die Politik plant aber jetzt die Rolle rückwärts. Die
Abgeltungssteuer soll wieder abgeschafft werden. Helke Michael
berichtet. Sprecherin: Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer hat
sich auf jeden Fall bewährt, sagt der Steuerrechts-Experte Dr.
Heinz-Jürgen Tischbein vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken: O-Ton 1 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:25
Min.): "Mein Fazit fällt hier wirklich positiv aus: Seit der
Einführung der Abgeltungssteuer wird die Besteuerung der
Kapitalerträge von den Steuerzahlern viel besser akzeptiert. Das
zuvor komplizierte Verfahren wurde deutlich vereinfacht und der
Finanzplatz Deutschland insbesondere im europäischen Vergleich
nachdrücklich gestärkt. Kurzum: Alle Ziele, die mit der Einführung
der Abgeltungssteuer verfolgt wurden, sind aus heutiger Sicht
erreicht worden." Sprecherin: Deshalb ist für ihn auch nicht
nachvollziehbar, dass einige Politiker die Abgeltungssteuer nun
wieder abschaffen wollen. Sie argumentieren, die Steuer sei ohnehin
überflüssig, weil der inzwischen stattfindende internationale
Finanzdatenaustausch eine Steuerflucht ins Ausland erschwere: O-Ton
2 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:23 Min.): "Dem kann ich nur
widersprechen: Ein internationaler Informationsaustausch über
grenzüberschreitende Kapitalerträge und eine nationale
Abgeltungssteuer sind kein Widerspruch. Der dafür notwendige
Informationsaustausch ist derzeit technisch noch gar nicht möglich.
Es wird sicher noch einige Jahre dauern, bis die nationalen
Steuerbehörden in der Lage sind, die erhaltenen Informationen
tatsächlich auszuwerten." Sprecherin: Auch dass die
Abgeltungssteuer aus Gerechtigkeitsgründen abgeschafft gehöre und
ein Privileg der Reichen sei, ist für den Steuerrechtsexperten
nicht nachvollziehbar: O-Ton 3 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:40
Min.): "Der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent ist kein
Privileg für die Reichen. Schon deshalb nicht, weil
Dividendenerträge bereits vom auszahlenden Unternehmen mit 30
Prozent versteuert werden. Nur der nach diesem Steuerabzug
verbleibende Gewinn kann tatsächlich ausgeschüttet werden. Die
Dividende wird dann beim Anleger zusätzlich mit 25 Prozent
Abgeltungssteuer besteuert. Als BVR sind wir der festen
Überzeugung, dass die Abgeltungssteuer keineswegs 'ausgedient' hat.
Vielmehr ist es so, dass sie unverändert ihren Zweck erfüllt und
deshalb als einfache, transparente und gerechte Besteuerung der
Kapitaleinkünfte beibehalten werden sollte."
Abmoderationsvorschlag: Weitere Informationen zur Diskussion über
das Für und Wider der Abgeltungssteuer finden Sie auf der Webseite
vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
unter www.bvr.de. ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist
honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an
ots.audio@newsaktuell.de. Pressekontakt: Melanie Schmergal
(Pressesprecherin) Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR Presse/Kommunikation Tel.: +49 30 2021-1300
E-Mail: pressestelle@bvr.de
Prozent auf alles?: Berlin (ots) - Anmoderationsvorschlag:
Deutschland im Jahr 2009: Mit den markigen Worten "Besser 25
Prozent von X als 42 Prozent von nix" führte der damalige
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück von der SPD die sogenannte
Abgeltungssteuer ein. Seitdem werden alle Kapitalerträge auf
Kursgewinne, Zinsen und Dividenden pauschal mit 25 Prozent
besteuert. Die Politik plant aber jetzt die Rolle rückwärts. Die
Abgeltungssteuer soll wieder abgeschafft werden. Helke Michael
berichtet. Sprecherin: Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer hat
sich auf jeden Fall bewährt, sagt der Steuerrechts-Experte Dr.
Heinz-Jürgen Tischbein vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken: O-Ton 1 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:25
Min.): "Mein Fazit fällt hier wirklich positiv aus: Seit der
Einführung der Abgeltungssteuer wird die Besteuerung der
Kapitalerträge von den Steuerzahlern viel besser akzeptiert. Das
zuvor komplizierte Verfahren wurde deutlich vereinfacht und der
Finanzplatz Deutschland insbesondere im europäischen Vergleich
nachdrücklich gestärkt. Kurzum: Alle Ziele, die mit der Einführung
der Abgeltungssteuer verfolgt wurden, sind aus heutiger Sicht
erreicht worden." Sprecherin: Deshalb ist für ihn auch nicht
nachvollziehbar, dass einige Politiker die Abgeltungssteuer nun
wieder abschaffen wollen. Sie argumentieren, die Steuer sei ohnehin
überflüssig, weil der inzwischen stattfindende internationale
Finanzdatenaustausch eine Steuerflucht ins Ausland erschwere: O-Ton
2 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:23 Min.): "Dem kann ich nur
widersprechen: Ein internationaler Informationsaustausch über
grenzüberschreitende Kapitalerträge und eine nationale
Abgeltungssteuer sind kein Widerspruch. Der dafür notwendige
Informationsaustausch ist derzeit technisch noch gar nicht möglich.
Es wird sicher noch einige Jahre dauern, bis die nationalen
Steuerbehörden in der Lage sind, die erhaltenen Informationen
tatsächlich auszuwerten." Sprecherin: Auch dass die
Abgeltungssteuer aus Gerechtigkeitsgründen abgeschafft gehöre und
ein Privileg der Reichen sei, ist für den Steuerrechtsexperten
nicht nachvollziehbar: O-Ton 3 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:40
Min.): "Der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent ist kein
Privileg für die Reichen. Schon deshalb nicht, weil
Dividendenerträge bereits vom auszahlenden Unternehmen mit 30
Prozent versteuert werden. Nur der nach diesem Steuerabzug
verbleibende Gewinn kann tatsächlich ausgeschüttet werden. Die
Dividende wird dann beim Anleger zusätzlich mit 25 Prozent
Abgeltungssteuer besteuert. Als BVR sind wir der festen
Überzeugung, dass die Abgeltungssteuer keineswegs 'ausgedient' hat.
Vielmehr ist es so, dass sie unverändert ihren Zweck erfüllt und
deshalb als einfache, transparente und gerechte Besteuerung der
Kapitaleinkünfte beibehalten werden sollte."
Abmoderationsvorschlag: Weitere Informationen zur Diskussion über
das Für und Wider der Abgeltungssteuer finden Sie auf der Webseite
vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
unter www.bvr.de. ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist
honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an
ots.audio@newsaktuell.de. Pressekontakt: Melanie Schmergal
(Pressesprecherin) Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR Presse/Kommunikation Tel.: +49 30 2021-1300
E-Mail: pressestelle@bvr.de
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