Flugentschädigung: Ryanair ändert Bedingungen (SF009)

Flugentschädigung: Ryanair ändert Bedingungen (SF009)

In meiner Sonderfolge spreche ich mit dem Leiter der Rechtsabteilung von Flug-Verspaetet.de über die ABB Änderungen von Ryanair
8 Minuten
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Beschreibung

vor 8 Jahren

In meiner Sonderfolge 009 (SF009) vom 19.10.2016 habe ich wieder
ein heißes Eisen angepackt. Abermals dreht es sich um den
irischen Billigflieger. Diesmal betrifft es sehr viele
Passagiere. Nämlich alle, die einen Beförderungsvertrag mit
Ryanair abschließen, also alle die ein Flugticket dort
kaufen.





Die Online Ausgaben von Printmedien berichten, dass Ryanair seine
Bedingungen geändert hat und man nun Entschädigungsansprüche (bei
Flugausfall oder Verspätung) NICHT an dritte Dienstleister
abgeben kann. Das klingt nun so, als wenn man total auf sich
alleine gestellt ist und nur bei dieser Fluggesellschaft nicht
auf die jüngst in Mode gekommenen Dienstleister zugreifen kann.





Ich habe das mit dem Leiter der Rechtsabteilung von
Flug-Verspaetet.de besprochen. Sein Name ist Matthias Möller. Er
macht uns deutlich, dass  eigentlich 2 Änderungen in den
Bedingungen von Ryanair zu Tage treten: die 28 Tage frist,
die man der Fluggesellschaft geben muss und das Untersagen der
Abtretung von Entschädigungsansprüchen an Dritte, nicht
natürliche Personen.





Landläufig werden diese Bedingungen als AGB (Allgemeine
Geschäftsbedingungen) bezeichnet. Bei Fluggesellschaften ist
dieser Begriff falsch. Da handelt es sich um ABB = Allgemeine
Beförderungsbedingungen. Jeder Fluggast erkennt diese im Zuge der
Flugbuchung an, spätestens wenn er auf den Button "Flugbuchung"
klickt.





Wenn man als Kunde diese ABB akzeptiert, dann ist man auch mit
dem einverstanden, was Ryanair als Grundlage für die Beförderung
sieht. Somit ist es schon wichtig, dass man sich genau anschaut,
was man dort quasi unterschreibt.





Wie so oft stellt sich in meinem Interview heraus, dass die
Medienberichte vorher die tatsächliche Lage nur teilweise klar
und deutlich wiedergeben und somit die Gefahr besteht, dass ein
falscher Eindruck entsteht. Lasst Euch als Kunden auf keinen Fall
von diesen Medienberichten verunsichern. Bildet Euch mit den
Informationen aus meinem Interview eine eigene Meinung.





Auch ich habe für mich zunächst bezweifelt, dass ich bei meiner
nächsten Ryanair-Buchung ein gutes Gefühl habe, wenn diese
Billigfluggesellschaft vorprescht und ihre Bedingungen derartig
ändert. Nach dem Interview mit Matthias Möller bin ich nun
beruhigter und sicher dass ich auch bei zukünftigen Probleme wie
Flugverspätung und Flugausfall auch bei Ryanair auf einen
Dienstleister zurückgreifen kann und dieser sich für meine Rechte
einsetzen kann. Die Entschädigungszahlungen, die das EU Recht für
die Passagiere vorsehen sind einfach zu attraktiv, als das man
als Kunde im Schadenfall darauf verzichten möchte oder große
Scherereien haben möchte.





Im Englischen bezeichnet man die Grundlage des vorgenannten
Problems als T&Cs, das bedeutet Terms & Conditions, zu
deutsch: Geschäftsbedingungen. Hier ist der Link zur
entsprechenden Passage bei Ryanair:


https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/allgemeine-geschaftsbedingungen/termsandconditionsar_171081692






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