Flugausfall mit TUIfly & AirBerlin, wie erhalte ich Entschädigung?! SF007
im Interview mit Rechtsanwalt Matthias Möller kläre ich Fragen
& Antworten.
26 Minuten
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Beschreibung
vor 8 Jahren
Was für ein Drama fand bei den Flugausfällen von TUIfly und
AirBerlin an deutschen Flughäfen und in den Urlaubs-Destinationen
vor allem rund um das Mittelmeer am letzten Wochenende statt. Lt.
der Tagespresse sind über 10.000 Passagiere gestrandet, weil es
einen Personalengpass bei den genannten Airlines gab. Diese berufen
sich nun in den Tagen danach auf "außergewöhnliche Umstände" (was
wir landläufig als "höhere Gewalt") bezeichnen. Ein massenhafter
Krankenstand wäre nicht vorhersehbar, argumentieren die
Fluggesellschaften.
Rechtsanwälte, die sich mit dem Flugrecht beschäftigen, sehen das
anders. Mit kranken Crew-Mitgliedern muss eine Fluggesellschaft
immer mal rechnen und das sei ein normaler Vorgang im Betrieb,
für den man gewappnet sein sollte. Somit sollten die gestrandeten
Passagiere, die keinen Ersatzflug erhalten haben, nicht nur das
Geld für das Ticket zurückverlangen, sondern auch eine
Entschädigung einfordern.
Was man alles beachten muss und welche Fragen aufkommen können,
kläre ich im Interview mit Matthias Möller, vom Dienstleister
Flug-Verspaetet.de, der sich für die Belange der Kunden einsetzt
und im Dialog mit den Airlines schon Einiges erlebt hat. In 26
Minuten und 30 Sekunden können wir viele Dinge ansprechen und
einige Antworten geben.
Hier gehts zu den genannten Webseiten:
https://www.flug-verspaetet.de/
https://www.facebook.com/FlugVerspaetet/
https://twitter.com/FlugVerspaetet
AirBerlin an deutschen Flughäfen und in den Urlaubs-Destinationen
vor allem rund um das Mittelmeer am letzten Wochenende statt. Lt.
der Tagespresse sind über 10.000 Passagiere gestrandet, weil es
einen Personalengpass bei den genannten Airlines gab. Diese berufen
sich nun in den Tagen danach auf "außergewöhnliche Umstände" (was
wir landläufig als "höhere Gewalt") bezeichnen. Ein massenhafter
Krankenstand wäre nicht vorhersehbar, argumentieren die
Fluggesellschaften.
Rechtsanwälte, die sich mit dem Flugrecht beschäftigen, sehen das
anders. Mit kranken Crew-Mitgliedern muss eine Fluggesellschaft
immer mal rechnen und das sei ein normaler Vorgang im Betrieb,
für den man gewappnet sein sollte. Somit sollten die gestrandeten
Passagiere, die keinen Ersatzflug erhalten haben, nicht nur das
Geld für das Ticket zurückverlangen, sondern auch eine
Entschädigung einfordern.
Was man alles beachten muss und welche Fragen aufkommen können,
kläre ich im Interview mit Matthias Möller, vom Dienstleister
Flug-Verspaetet.de, der sich für die Belange der Kunden einsetzt
und im Dialog mit den Airlines schon Einiges erlebt hat. In 26
Minuten und 30 Sekunden können wir viele Dinge ansprechen und
einige Antworten geben.
Hier gehts zu den genannten Webseiten:
https://www.flug-verspaetet.de/
https://www.facebook.com/FlugVerspaetet/
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