Was wäre wenn: Schadensberechnung von nicht explodierten Sprengsätzen
Sprengsätze explodieren zum Glück nicht immer. Dann gilt es zu
berechnen, wie hoch der Schaden der Explosion gewesen wäre, um ein
Strafmaß festlegen zu können. Wie das funktioniert, erklärt Dr.
Katharina Roß vom Fraunhofer EMI in Freiburg.
15 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die Explosion von Sprengsätzen zieht in der Regel einen erheblichen
Schaden an Personen, Gebäuden oder der Natur nach sich. Doch nicht
immer explodieren Sprengsätze so wie sie es sollen – zum Glück.
Eine Straftat besteht aber trotzdem. Um in diesen Fällen das
Strafmaß festzulegen, muss berechnet werden, wie hoch der Schaden
der Explosion gewesen wäre. Damit beschäftigt sich das
Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut, EMI
in einem Verbundsprojekt. Dr. Katharina Roß vom Fraunhofer EMI
spricht in dieser Folge über die Software-Simulation von
Sprengsätzen, die Unterteilung in verschiedene Gefahrenstufen und
wie sie persönlich mit Nachrichten über Terroranschläge umgeht.
Veröffentlicht: Dezember 2020
Schaden an Personen, Gebäuden oder der Natur nach sich. Doch nicht
immer explodieren Sprengsätze so wie sie es sollen – zum Glück.
Eine Straftat besteht aber trotzdem. Um in diesen Fällen das
Strafmaß festzulegen, muss berechnet werden, wie hoch der Schaden
der Explosion gewesen wäre. Damit beschäftigt sich das
Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut, EMI
in einem Verbundsprojekt. Dr. Katharina Roß vom Fraunhofer EMI
spricht in dieser Folge über die Software-Simulation von
Sprengsätzen, die Unterteilung in verschiedene Gefahrenstufen und
wie sie persönlich mit Nachrichten über Terroranschläge umgeht.
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