DSGVO Erwägungsgrund 2

DSGVO Erwägungsgrund 2

Lazlo und Ehri zur Freiheit
13 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
in Erwägung nachstehender Gründe: (2) Die Grundsätze und
Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten sollten gewährleisten, dass ihre
Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere ihr Recht auf
Schutz personenbezogener Daten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit
oder ihres Aufenthaltsorts gewahrt bleiben. Diese Verordnung soll
zur Vollendung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des
Rechts und einer Wirtschaftsunion, zum wirtschaftlichen und
sozialen Fortschritt, zur Stärkung und zum Zusammenwachsen der
Volkswirtschaften innerhalb des Binnenmarkts sowie zum Wohlergehen
natürlicher Personen beitragen.

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