MacBook gegen Kekse mit Hermann und dem Krümelmonster
Bei 214 € hätte Schluss sein können. Wenn wir die Zinsen
vernachlässigen.
48 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des
Internetnutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher
nicht! Der Bundesgerichtshof (Deutschland) ersucht den Gerichtshof
um die Auslegung des Unionsrechts über den Schutz der Privatsphäre
in der elektronischen Kommunikation. Gerichtshof der Europäischen
Union (EuGH) in der Rechtssache C‐673/17: „Vorlage zur
Vorabentscheidung – Richtlinie 95/46/EG – Richtlinie 2002/58/EG –
Verordnung (EU) 2016/679 – Verarbeitung personenbezogener Daten und
Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation –
Cookies – Begriff der Einwilligung der betroffenen Person –
Einwilligungserklärung mittels eines mit einem voreingestellten
Häkchen versehenen Ankreuzkästchens“
Internetnutzers. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt daher
nicht! Der Bundesgerichtshof (Deutschland) ersucht den Gerichtshof
um die Auslegung des Unionsrechts über den Schutz der Privatsphäre
in der elektronischen Kommunikation. Gerichtshof der Europäischen
Union (EuGH) in der Rechtssache C‐673/17: „Vorlage zur
Vorabentscheidung – Richtlinie 95/46/EG – Richtlinie 2002/58/EG –
Verordnung (EU) 2016/679 – Verarbeitung personenbezogener Daten und
Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation –
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