Fünfter Aspekt zur Sicherheit und mehr ...
Die sieben Aspekte des Datenschutzes. (Teil 5)
25 Minuten
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Beschreibung
vor 6 Jahren
Heute geht es um den Schutz vor den Folgen verletzlicher DV-Systeme
und Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet und
genutzt werden. 7 Aspekte des Datenschutzes (Kongehl) 1. Schutz von
personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, unerlaubter
Kenntnisnahme, Verarbeitung und Nutzung. 2. Schutz vor
unzulänglicher Modellierung der Wirklichkeit durch Verwendung von
ungeeigneter Software. 3. Garantie der informationellen
Gewaltenteilung. 4. Schutz vor Missachtung des Kontextproblems beim
Umgang mit personenbezogene Daten. 5. Schutz vor den Folgen
verletzlicher DV-Systeme und Verfahren, mit denen personenbezogene
Daten verarbeitet und genutzt werden. 6. Garantie des Rechts auf
freien Informationszugang. Der sogenannte “Datenschutz" und die
Informationsfreiheit - Komplementarität des Datenschutzes 7.
Nachhaltige Gestaltung der DV-Verfahren, mit denen personenbezogene
Daten verarbeitet und genutzt werden. Prof. Dr. rer. nat. Gerhard
Kongehl, Gründer des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten
Deutschlands (BvD) e.V.
und Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet und
genutzt werden. 7 Aspekte des Datenschutzes (Kongehl) 1. Schutz von
personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, unerlaubter
Kenntnisnahme, Verarbeitung und Nutzung. 2. Schutz vor
unzulänglicher Modellierung der Wirklichkeit durch Verwendung von
ungeeigneter Software. 3. Garantie der informationellen
Gewaltenteilung. 4. Schutz vor Missachtung des Kontextproblems beim
Umgang mit personenbezogene Daten. 5. Schutz vor den Folgen
verletzlicher DV-Systeme und Verfahren, mit denen personenbezogene
Daten verarbeitet und genutzt werden. 6. Garantie des Rechts auf
freien Informationszugang. Der sogenannte “Datenschutz" und die
Informationsfreiheit - Komplementarität des Datenschutzes 7.
Nachhaltige Gestaltung der DV-Verfahren, mit denen personenbezogene
Daten verarbeitet und genutzt werden. Prof. Dr. rer. nat. Gerhard
Kongehl, Gründer des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten
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